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Rede der Bundesministerin Klara Geywitz

zum Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit 2024 vor dem Deutschen Bundestag am 14. Juni 2024 in Berlin.

Bulletin 56-1  - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!

Vor zwei Jahren hat die Bundesregierung erstmals Zahlen zur Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland vorgelegt. 178.000 Menschen lebten demnach in Notunterkünften; weitere 49.000 Menschen lebten in Pensionen oder waren provisorisch bei Freunden und Verwandten untergekommen, und mehr als 37.000 Menschen lebten auf der Straße. Hinter diesen Zahlen stehen Menschen, die auf vieles verzichten müssen, das für uns hier selbstverständlich ist: das eigene Bett, ein Badezimmer, die eigenen vier Wände, der eigene Name am Briefkasten und Klingelschild. Stattdessen bestimmen existenzielle Not und oft auch Gewalt ihren Alltag. Mehr als jede dritte wohnungslose und jede zweite obdachlose Frau erlebt sexuelle Übergriffe. Wohnungs- und Obdachlose erleben die extremste Form von Armut, Ausgrenzung und gesundheitlicher Gefährdung, die es in unserem Land gibt.

Dass hier ein dringender politischer Handlungsbedarf besteht, bedarf daher keiner großen Begründung. Als erste Bundesregierung überhaupt gehen wir deshalb das Wohnungs- und Obdachlosenproblem grundsätzlich und systematisch an. Zusammen mit zahlreichen Akteuren haben wir einen Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit entwickelt und in der Bundesregierung beschlossen. Dieser Aktionsplan setzt an verschiedenen Stellen an.

Es geht erstens darum, Wohnungslosigkeit zu verhindern, bevor sie überhaupt entsteht. Wichtige Präventionsmaßnahmen hat die Bundesregierung bereits umgesetzt oder in die Wege geleitet, etwa die umfassende Wohngeldreform, die Menschen mit niedrigem Einkommen vor zu hohen Wohnkosten und damit vor dem Verlust ihrer Wohnung schützt – übrigens jetzt auch mit einer Dämpfung der Energiekosten, um Energiearmut zu verhindern –, oder die Verlängerung der Mietpreisbremse, die der Justizminister hoffentlich gerade auf den Weg bringt.

Zweitens und zentral geht es darum, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Deshalb haben wir die Bundesmittel für sozialen Wohnungsbau massiv erhöht, und zwar über die ganze Legislaturperiode. Wir sehen überall in Deutschland, dass endlich wieder sozialer Wohnungsbau entsteht. Wir haben gerade im Kabinett die neue Wohngemeinnützigkeit als eine weitere Säule für bezahlbaren Wohnraum eingeführt, und wir werden noch in diesem Jahr mit dem Programm für klimafreundlichen Neubau im bezahlbaren Segment weitere Unterstützung auf den Weg bringen.

Drittens geht es beim Nationalen Aktionsplan natürlich auch darum, die bestehenden Hilfesysteme zu verbessern. Noch in dieser Wahlperiode wird der Bund zum Beispiel Empfehlungen für bauliche Standards und die Mindestausstattung von Notunterkünften vorlegen; beides gibt es bislang nicht.

Im April hat das Bundeskabinett den Nationalen Aktionsplan beschlossen. Vergangene Woche haben wir zusammen mit zahlreichen Beteiligten den Startschuss für seine Umsetzung im Nationalen Forum gegen Wohnungslosigkeit gegeben; denn Obdach- und Wohnungslosigkeit zu überwinden, geht nur im engen Schulterschluss mit den Ländern und Kommunen, mit der Wohnungswirtschaft und der Zivilgesellschaft. Und ganz wichtig: Das geht nur zusammen mit den Betroffenen und ihren Interessenvertretungen.

So wie die Ausarbeitung des Aktionsplans ein Gemeinschaftswerk war, wird auch seine Umsetzung eine gemeinsame Aufgabe sein. Zusammen können wir es schaffen, Armut und Ausgrenzung in ihrer extremsten Form zu beenden. Wir sind es den Menschen schuldig, die ohne Wohnung oder Obdach sind, und wir sind es uns selbst schuldig, wenn wir Artikel 1 des Grundgesetzes und die Würde des Menschen ernst nehmen. Herzlichen Dank.

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

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