Die zuständige Kammer stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Eine vorzeitige Haftentlassung ist damit nahezu ausgeschlossen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann seine getrennt von ihm lebende Frau im April 2020 in Bernau getötet hatte. Motiv für die Tat war Frust über die Trennung und die neue Beziehung seiner Frau. Die Leiche der 32-Jährigen wurde im Flüsschen Panke am Radweg zwischen Berlin und Usedom gefunden. Der Radweg verläuft dort zwischen Mehrfamilienhäusern und der S-Bahntrasse.
Der Ehemann der Frau war zunächst flüchtig. Auf Grundlage eines durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt an der Oder erwirkten internationalen Haftbefehls wurde er dann Ende September vergangenen Jahres auf dem Flughafen in Wien festgenommen. Zuvor hatte sich der Beschuldigte mehrere Monate lang in Thailand aufgehalten. Der Mann wurde nach Deutschland ausgeliefert.
Mit seinem Urteil entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Im Prozess hatte der Mann die Vorwürfe zurückgewiesen.
ald/cfm AFP