Für
das Überholen von Fahrrädern durch Kraftfahrzeuge gilt jetzt ein
festgeschriebener Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und zwei
Metern außerorts.
Rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen innerorts Schrittgeschwindigkeit fahren. Auf Schutzstreifen für den Radverkehr ist Halten für Kraftfahrzeuge generell verboten.
Parallel
dazu wird die Bußgeldkatalog-Verordnung angepasst.
Das Parken auf Geh-
und Radwegen wird deutlich teurer. Anstatt von vorher 15 Euro können bis
zu 100 Euro Strafe anfallen.
Die Novelle ist am 28. April 2020 in Kraft getreten.