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Verkehr Neuregelungen ab 28.4.2020

Besserer Schutz für Radfahrende und höhere Bußgelder


Für das Überholen von Fahrrädern durch Kraftfahrzeuge gilt jetzt ein festgeschriebener Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und zwei Metern außerorts.

Rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen innerorts Schrittgeschwindigkeit fahren.  Auf Schutzstreifen für den Radverkehr ist Halten für Kraftfahrzeuge generell verboten.

Parallel dazu wird die Bußgeldkatalog-Verordnung angepasst.

Das Parken auf Geh- und Radwegen wird deutlich teurer. Anstatt von vorher 15 Euro können bis zu 100 Euro Strafe anfallen.

Die Novelle ist am 28. April 2020 in Kraft getreten.