Ab
1. Mai 2020 werden in der Alten- und ambulanten Krankenpflege erstmals
branchenweit verbindliche Mindestlöhne nach Tätigkeit und Qualifikation
eingeführt.
Für Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung wird der Mindestlohn
bis 1. April 2022 in vier Schritten auf 12,55 Euro angehoben.
Qualifizierte Pflegehilfskräfte bekommen dann bundeseinheitlich 13,20
Euro, Pflegefachkräfte 15,40 Euro pro Stunde.
Zudem bekommen die Beschäftigten für 2020 fünf, ab dem kommenden Jahr sechs bezahlte Urlaubstage mehr.