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Syrer erhält keinen Schutzstatus: OVG Münster lehnt Asylantrag ab

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass einem syrischen Staatsbürger weder Flüchtlingsstatus noch subsidiärer Schutz zusteht. Begründung: In Syrien bestehe keine ernsthafte Bedrohung für Zivilisten mehr.

Ein Syrer hat nach einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster keinen Anspruch auf Anerkennung eines Flüchtlingsstatus oder subsidiären Schutz. Zu Begründung hieß es laut einer Mitteilung vom Montag unter anderem, für Zivilisten bestehe in Syrien keine bürgerkriegsbedingte, ernsthafte Bedrohung für Leib und Leben durch willkürliche Gewalt mehr. Das Verwaltungsgericht Münster hatte zuvor entschieden, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge müsse den Flüchtlingsstatus des Manns anerkennen.

Der Kläger stammt laut Gericht aus der Provinz Hassaka im Nordosten Syriens. Er reiste im Jahr 2014 nach Deutschland ein und wollte seinen Status als Flüchtling anerkannt haben. Hilfsweise verlangte er die Anerkennung des sogenannten subsidiären Schutzes, der Flüchtlingen gewährt wird, die zwar kein Asyl bekommen, weil sie nicht politisch verfolgt werden, denen bei einer Rückkehr aber anderweitige Gefahren für Leben und Gesundheit drohen.

Im Dezember 2015 verurteilte das Landesgericht im österreichischen Korneuburg den Mann allerdings wegen Schlepperei zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Die Taten hatte er demnach zwischen April und August 2014 begangen. Wegen der Taten lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Anerkennung seines Flüchtlingsstatus und des subsidiären Schutzes ab. Nach der gegenteiligen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster ging das Bundesamt in Berufung.

Wie das OVG nun entschied, erfüllte der Mann schon nicht die Voraussetzung für die Anerkennung des Flüchtlingsstatus, weil ihm in Syrien keine politische Verfolgung drohe. Auch wegen der begangenen Schlepperei sei er vom Flüchtlingsstatus ausgeschlossen.

Außerdem habe der Syrer keinen Anspruch auf subsidiären Schutz. Denn in der Provinz Hassaka, aber auch allgemein in Syrien, sei etwa eine ernsthafte, individuelle Bedrohung des Lebens nicht mehr gegeben. Dort noch stattfindende Anschläge – etwa durch die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat – oder andere bewaffnete Auseinandersetzungen erreichten kein solches Niveau mehr, dass Zivilisten damit rechnen müssten, dabei getötet oder verletzt zu werden, erklärte das Gericht.

Darüber hinaus sei der Kläger ebenfalls wegen der begangenen Schlepperei von der Anerkennung des subsidiären Schutzes ausgeschlossen. Eine Revision wurde vom Senat nicht zugelassen. Dagegen kann Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden. Die Entscheidung erging bereits in der vergangenen Woche. ozd

Kommentar

Titel: "Gerichtsbeschluss: Zu viel Optimismus oder realistische Einschätzung?"

Das Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts, einem Syrer weder den Flüchtlingsstatus noch subsidiären Schutz zu gewähren, wirft viele Fragen auf. Die Einschätzung, dass in Syrien keine ernsthafte Bedrohung für Zivilisten mehr bestehe, wirkt angesichts der anhaltenden Berichte über Gewalt und Instabilität im Land sehr optimistisch. Gerade in der Provinz Hassaka, wo der Kläger herstammt, gibt es immer wieder Meldungen über militärische Auseinandersetzungen und terroristische Anschläge.

Die Entscheidung des Gerichts, dass der Kläger aufgrund seiner Verurteilung wegen Schlepperei von einem Schutzstatus ausgeschlossen ist, mag juristisch korrekt sein, führt jedoch zu ethischen Fragen. Sollte jemand, der vielleicht aus Verzweiflung gehandelt hat, in ein Land zurückgeschickt werden, in dem immer noch eine erhebliche Gefahr besteht?

Die Ablehnung des Flüchtlingsstatus und des subsidiären Schutzes könnte weitreichende Auswirkungen haben. Dieses Urteil könnte als Präzedenzfall dienen und zu einer restriktiveren Asylpolitik führen. Es bleibt abzuwarten, ob das Bundesverwaltungsgericht den Fall neu bewertet. Die Debatte über die Sicherheit in Syrien und den Umgang mit Straftätern unter Flüchtlingen wird weiter anhalten und könnte das Asylsystem in Deutschland nachhaltig beeinflussen. ozd

OZD-Wissen to go

Was ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)? Das BAMF ist eine deutsche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Es ist verantwortlich für die Durchführung von Asylverfahren, die Integration von Flüchtlingen und Migranten sowie die Rückführung abgelehnter Asylbewerber.

Offizielle Website: BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Was ist das Oberverwaltungsgericht (OVG)? Ein Oberverwaltungsgericht (OVG) ist in Deutschland das oberste Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit eines Bundeslandes. Es überprüft Entscheidungen der Verwaltungsgerichte und stellt sicher, dass diese mit dem geltenden Recht übereinstimmen.

Offizielle Website: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Abschluss

OZD

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