Zu den von einer Anwohnerin und einem Anwohner eingereichten Anträgen auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen auf der Geiststraße (vgl. vorherige PM, Anlage) hatte die Stadt Münster zunächst öffentlich behauptet, dass die betreffenden Anträge nicht vorliegen würden und deshalb kein Anlass zur Prüfung bestehen würde. Dies sorgte für Irritationen bei den Anwohnenden, schließlich präsentiert sich die Stadt Münster gerne als progressive und lebenswerte Verkehrswende-Metropole, so dass neben politischen Anträgen, einer Petition, die an den Oberbürgermeister persönlich überreicht wurde, und einer Anregung gem. Gemeindeordnung auch ein Eigeninteresse bestehen sollte, stadtweit für Verkehrsberuhigung zu sorgen und die Handlungsoptionen im Blick zu haben. Außerdem hatten die Anwohnenden selbstverständlich die entsprechenden Anträge auch tatsächlich eingereicht.
Während in der Stadtöffentlichkeit die kuriose Antwort der Stadt diskutiert wurde, hatte die Stadt auch bei Gericht beantragt, die Untätigkeitsklage zurückzuweisen, weil die Anträge nicht vorliegen würden. Der Rechtsanwalt der Anwohnenden hat daraufhin die elektronische Zustellbestätigung vom 10. Oktober 2023 bereitgestellt, aus welcher hervorgeht, dass die Stadt Münster die Anträge empfangen hat.
In Reaktion darauf hat die Stadt Münster nun noch einmal recherchiert und festgestellt, dass sie tatsächlich im Herbst die Anträge der beiden Anwohnenden erhalten hat. Diese seien jedoch aufgrund eines Büroversehens bisher nicht weiter bearbeitet worden, die Prüfung sei nun aber im Gange. Die Anwohnenden hoffen, dass jetzt während der Prüfung keine weiteren Büroversehen geschehen und die Gesundheit von ihnen und ihren Nachbarinnen und Nachbarn bald entlastet wird.
Rückfragen beantwortet Joachim Bick (achim@fahrradstadt.ms).
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