Die Bundesregierung hat ein zweites Gesetzespaket zur Eindämmung der Corona-Pandemie auf den Weg gebracht. Der vom Kabinett am Mittwoch gebilligte Entwurf sieht mehr Tests und ausgeweitete Meldepflichten vor. Teil des Gesetzesvorhabens ist zudem das Finanzierungskonzept für den geplanten Pflegebonus, den Beschäftigte in den Altenheimen wegen der besonderen Belastung in der Corona-Krise erhalten sollen.
Die Kosten für die steuerfreie Bonus-Zahlung bis zu 1000 Euro übernehmen die Pflegekassen, sie sollen dafür einen Zuschuss vom Bund bekommen. Die höchste Prämie erhalten Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung. Die Länder und die Arbeitgeber in der Pflege können die Corona-Prämie auf bis zu 1500 Euro aufstocken Dagegen wehren sich die gemeinnützigen Träger allerdings.
"Wir wollen Corona-Infizierte künftig schneller finden, testen und versorgen können", sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zu der beschlossenen Neufassung des Infektionsschutzgesetzes. "Nur so können wir Infektionsketten wirksam durchbrechen und einen unkontrollierten Ausbruch der Epidemie in Deutschland verhindern."
Der Kabinettsbeschluss sieht vor, dass der Bund die 375 Gesundheitsämter mit 50 Millionen Euro unterstützt, um deren Digitalisierung voranzubringen. In der jüngsten Vergangenheit war immer wieder kritisiert worden, dass die Behörden ihre Infiziertenzahlen teilweise noch per Fax übermitteln. Beim Robert-Koch-Institut wird dauerhaft eine Kontaktstelle für den Öffentlichen Gesundheitsdienst eingerichtet.
Das Bundesgesundheitsministerium kann mit dem beschlossenen Paket die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) per Verordnung verpflichten, Tests auf das Coronavirus grundsätzlich zu bezahlen - zum Beispiel auch dann, wenn jemand keine Symptome zeigt. Im Umfeld besonders gefährdeter Personen – etwa in Pflegeheimen – soll verstärkt auf das Coronavirus getestet werden. So können Infektionen früh erkannt und Infektionsketten unterbrochen werden.
Die Labore müssen künftig auch negative Testergebnisse melden. Zudem müssen es Gesundheitsämter mitteilen, wenn jemand als geheilt gilt. Teil des Meldewesens ist künftig auch, wo sich jemand wahrscheinlich angesteckt hat. Die Daten werden anonymisiert an das RKI übermittelt. Falls wissenschaftlich bewiesen wird, dass nach einer Infektion mit dem Erreger Sars-CoV-2 Immunität besteht und man niemanden mehr anstecken kann, sollen sich die Betroffenen diese Immunität bescheinigen lassen können - analog zum Impfpass.
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