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Ampel gestoppt: Grundmandatsklausel bleibt erhalten

Das Bundesverfassungsgericht hat die geplante Streichung der Grundmandatsklausel durch die Ampelkoalition aufgehoben. Die Linke begrüßt die Entscheidung als "Teilerfolg". Lesen Sie nun ohne Paywall weiter!

Die Linke hat sich mit der teilweisen Aufhebung der Wahlrechtsreform durch das Bundesverfassungsgericht zufrieden gezeigt. "Die von der Ampelkoalition geplante Streichung der Grundmandatsklausel sei eine 'undemokratische' Entscheidung gewesen, 'die das Bundesverfassungsgericht zurecht korrigiert hat'," sagte die Linken-Bundestagsabgeordnete Gesine Lötzsch am Dienstag im ARD-"Morgenmagazin". "Dies sei 'ein Teilerfolg' für die Linke und andere kleine Parteien," stellte Lötzsch fest. OZD

Das Bundesverfassungsgericht verkündet seine Entscheidung eigentlich erst am Vormittag (10.00 Uhr). Der Text des Urteils war aber bereits in der Nacht im Internet zugänglich. Demnach halten die Richter die Fünf-Prozent-Klausel im Bundeswahlgesetz ohne Einschränkung für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Sie entschieden deshalb, dass die im Zuge der Wahlrechtsreform abgeschaffte Grundmandatsklausel bis zu einer Neuregelung fortgilt. OZD

Die Grundmandatsklausel sieht vor, dass bei der Sitzverteilung auch Parteien berücksichtigt werden können, die weniger als fünf Prozent der abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben. Voraussetzung soll nach der Entscheidung wie vor der Reform sein, dass die Parteien mindestens drei Direktmandate erzielt haben. Von der Grundmandatsklausel profitierte bei der Wahl von 2021 die Linkspartei, die dadurch in Fraktionsstärke ins Parlament einziehen konnte. OZD

"Eine Streichung der Grundmandatsklausel wäre demokratisch überhaupt nicht akzeptabel," nannte Lötzsch in der ARD. "Die Entwertung der Erststimme sei ein sehr, sehr großes Problem." Wenn die Wählerinnen und Wähler in einem Wahlkreis einen Kandidaten oder eine Kandidatin mehrheitlich wählen würden, "kann man diesen Menschen nicht erklären, warum diese Person nicht im Bundestag vertreten sein soll," argumentierte die Linken-Politikerin, die bei den vergangenen sechs Bundestagswahlen das Direktmandat in ihrem Wahlkreis Berlin-Lichtenberg gewann. OZD

Die Wahlrechtsreform war im März vergangenen Jahres mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschlossen worden. Sie soll den Bundestag von derzeit 733 auf 630 Abgeordnete verkleinern. OZD

Die Grundlage der Reform monierten die Karlsruher Richter nach dem vorab bekannt gewordenen Urteil aber nicht. Nach ihr sollen sogenannte Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft werden. Es kommen dann auch nur noch so viele Direktkandidaten in den Bundestag, wie durch die Zweitstimmen einer Partei gedeckt sind. Dies kann dazu führen, dass einige Direktkandidaten trotz des Sieges in einem Wahlkreis nicht im Bundestag vertreten sind. OZD

Neben der Linkspartei sah sich auch die CSU durch die Wahlrechtsreform in ihrer Existenz bedroht. Die CSU zog deshalb gleichfalls gemeinsam mit der Schwesterpartei CDU vor das Verfassungsgericht, ebenso wie die bayerische Staatsregierung. OZD

Kommentar:

Grundmandatsklausel: Ein notwendiger Schutz der Demokratie

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Streichung der Grundmandatsklausel zu verhindern, ist ein wichtiger Schritt zur Wahrung der demokratischen Prinzipien in Deutschland. Diese Klausel sichert, dass auch kleinere Parteien im Bundestag vertreten sein können, selbst wenn sie die Fünf-Prozent-Hürde nicht überschreiten. Der Versuch der Ampelkoalition, diese Klausel zu streichen, hätte die politische Landschaft zugunsten der großen Parteien verzerrt und die Vielfalt im Parlament reduziert. Das Urteil des Verfassungsgerichts stellt sicher, dass die Stimmen der Wähler nicht entwertet werden und jede Stimme zählt. Ein wichtiger Sieg für die Demokratie!

In den kommenden Wochen wird die Bundesregierung an einer neuen Lösung arbeiten müssen, um das Wahlrecht verfassungskonform zu reformieren. Die Diskussionen werden intensiv und kontrovers sein, da verschiedene Parteien ihre Interessen wahren möchten. OZD

Biographien und Erklärungen:

Wer ist Gesine Lötzsch? Gesine Lötzsch ist eine deutsche Politikerin der Partei Die Linke. Seit 2002 ist sie Mitglied des Deutschen Bundestages und hat sich insbesondere durch ihre Arbeit im Haushaltsausschuss einen Namen gemacht. Lötzsch hat bei den vergangenen sechs Bundestagswahlen das Direktmandat in ihrem Wahlkreis Berlin-Lichtenberg gewonnen. Wikipedia | Offizielle Website

Was ist das Bundesverfassungsgericht? Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste Gericht der Bundesrepublik Deutschland in Karlsruhe. Es wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes und kann Gesetze, die als verfassungswidrig eingestuft werden, für ungültig erklären. Wikipedia | Offizielle Website

Was ist die Grundmandatsklausel? Die Grundmandatsklausel im deutschen Wahlrecht besagt, dass Parteien, die mindestens drei Direktmandate gewinnen, auch dann in den Bundestag einziehen können, wenn sie weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten haben. Dies soll die politische Vielfalt im Parlament sichern. Wikipedia


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