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Telefonisches Attest bis 18. Mai möglich

Patienten kann damit vorerst weiterhin eine Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese für maximal eine Woche bescheinigt werden


Eine telefonische Krankschreibung soll als Ausnahmeregelung in der Corona-Krise auch weiterhin möglich sein. Die Regelung, wonach sich Patienten mit leichten Erkrankungen der Atemwege nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt befristet krank schreiben lassen können, soll bis zum 18. Mai verlängert werden, wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Mittwoch mitteilte. Die Verlängerung erfolge "aufgrund der fortbestehenden Krisenlage", um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern.

Patienten kann damit vorerst weiterhin eine Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese für maximal eine Woche bescheinigt werden. Bei fortdauernder Erkrankung kann die Krankschreibung einmal verlängert werden. Seit dem ersten Beschluss des G-BA zu der Regelung vom März wurde diese bereits zweimal verlängert, allerdings gab es darüber auch bereits Streit.

cfm/ilo

© Agence France-Presse