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BAfÖG-Refom im August: Was ändert sich?

Höhere Grundbedarfsätze, erhöhte Freibeträge, eine Studienstarthilfe und ein Flexibilitätssemester: Das sind die wichtigsten Verbesserungen der aktuellen BAföG-Reform, die zum 1. August 2024 komplett in Kraft tritt.

Die Grundbedarfssätze steigen um fünf Prozent, die Freibeträge um insgesamt 5,25 Prozent und die Wohnkostenpauschale für auswärtswohnende Studierende und Schülerinnen und Schüler von 360 auf 380 Euro. Hinzu kommen erhöhte Freibeträge und eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro unter bestimmten Bedingungen. Mit dem Flexibilitätssemester gibt es einmalig die Möglichkeit, für ein Semester über die Förderungshöchstdauer hinaus weiter BAföG zu bekommen – ohne Gründe anzugeben.

Zur BAföG-Reform die wichtigsten Fragen und Antworten

Die Bundesregierung