Die Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung Münster trägt dafür Sorge, dass Kommunen im Regierungsbezirk ihre Selbstverwaltung im Rahmen des geltenden Rechts ausüben. Die Schwerpunkte der Kommunalaufsicht liegen in der Allgemeinen Kommunalaufsicht und der Finanzaufsicht.
Die Bezirksregierung Münster prüft im Rahmen der Finanzaufsicht haushaltsrechtliche Satzungen und Sicherungskonzepte.
Die Behörde ist zuständig für die Überprüfung der Haushalte der Kreise Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt und Warendorf sowie für die drei kreisfreien Städte Bottrop, Gelsenkirchen und Münster. Zudem ist sie nach dem Stärkungspaktgesetz für die Genehmigung der Haushaltssanierungspläne der kreisangehörigen Städte im Kreis Recklinghausen sowie der Gemeinde Laer, die alle am Stärkungspakt Stadtfinanzen teilnehmen, zuständig.
Bild: © Bezirksregierung Münster