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Sensationell: Energieanbieter zahlen Geld zurück - Primastrom Voxenergie Nowenergy

Nach einem Vergleich mit Verbraucherschützern müssen die Energieanbieter Primastrom, Voxenergie und Nowenergy erhebliche Beträge an ihre Kunden zurückzahlen.

(Betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher können sich bei einem Vergleichscheck des vzbv darüber informieren, in welchem Maße sie von der außergerichtlichen Einigung profitieren können und welche Schritte dafür nötig sind.)


Die Einigung ermöglicht es den Betroffenen, Verträge schneller zu beenden und günstigere Tarife zu erhalten.

In einer außergerichtlichen Einigung hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) deutliche Verbesserungen für Kundinnen und Kunden der Energieanbieter Primastrom, Voxenergie und Nowenergy erzielt. Dies gab vzbv-Chefin Ramona Pop am Dienstag bekannt. Statt eines langen Gerichtsverfahrens hätten Betroffene nun Klarheit und könnten sich "erhebliche Beträge zurückholen" oder Verträge schneller beenden, erklärte Pop.

Bereits im März hatten sich Primastrom und Voxenergie laut vzbv zu Rückzahlungen an ihre Kunden bereit erklärt. Diese Vereinbarung wurde nun erweitert. Für rund 1600 an Musterfeststellungsklagen beteiligten Verbraucher wurden Preiserhöhungen zurückgenommen und Guthaben in voller Höhe erstattet. Die Verbraucherzentrale zog daraufhin ihre Klage gegen unzulässige Preiserhöhungen vor dem Berliner Kammergericht zurück.


"Erhebliche Beträge zurückholen"

Der neue Vergleich erweitert den Kreis der Begünstigten. Laut vzbv hatten Unternehmen der Primaholding-Gruppe in mehreren Fällen unzulässig gegenüber ihren Kunden agiert. Widerrufe wurden als verspätet zurückgewiesen und Verbraucher nicht aus ihren Verträgen entlassen. Je nach Einzelfall könnten Kunden nun "sofort oder früher als gedacht aus ihren Verträgen kommen und - auch rückwirkend - günstigere Tarife erhalten", erklärte der vzbv.


Kündigungsregelungen und Preisobergrenzen

Zusätzlich habe es Fälle gegeben, in denen Kunden nach einer Kündigung das Ende ihrer Verträge erst weit in der Zukunft bestätigt wurde, teilweise erst 2027. Der Vergleich legt fest, dass Kunden, die bereits gekündigt haben, spätestens zwei Jahre nach Vertragsbeginn aus ihren Verträgen entlassen werden.

Des Weiteren wurde eine Obergrenze für die Abrechnung von Strom und Gas festgelegt. Die Anbieter hatten zuvor eigenmächtig die Preise erhöht und mit "Preissenkungsschreiben" auf ihre Kunden zugegangen. Diese Preise lagen jedoch weit über dem Marktdurchschnitt. Dank des Vergleichs könnten sich die Arbeitspreise "rückwirkend mehr als halbieren", so die Verbraucherschützer.


Rechtliche Auseinandersetzungen vermieden

Von einer Sammelklage gegen die Primaholding-Gruppe sieht der vzbv nach eigenen Angaben ab. Die Unternehmen selbst halten weiterhin daran fest, dass ihr bisheriges Verhalten rechtlich nicht zu beanstanden sei. "Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung haben sie die Verpflichtungen aus dem Vergleich aber akzeptiert", erklärte der vzbv.

Betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher können sich bei einem Vergleichscheck des vzbv darüber informieren, in welchem Maße sie von der außergerichtlichen Einigung profitieren können und welche Schritte dafür nötig sind.


Kommentar: Ein Sieg für die Verbraucher

Ein Schritt in die richtige Richtung

Der Vergleich zwischen dem vzbv und den Energieanbietern ist ein wichtiger Schritt für den Verbraucherschutz. Er zeigt, dass es möglich ist, unlautere Geschäftspraktiken zur Rechenschaft zu ziehen und betroffenen Verbrauchern zu helfen. Dennoch bleibt die Frage, warum solche Praktiken überhaupt erst möglich waren und welche Maßnahmen ergriffen werden, um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern. Eine stärkere Regulierung und mehr Transparenz sind dringend notwendig.

In den kommenden Wochen werden viele betroffene Verbraucher von den Rückzahlungen profitieren und ihre Verträge überprüfen. Es ist wahrscheinlich, dass weitere Unternehmen ähnliche Vergleiche anstreben werden, um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden.


Was kann ich tun, um Geld zurück zu holen?

Betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher können sich bei einem Vergleichscheck des vzbv darüber informieren, in welchem Maße sie von der außergerichtlichen Einigung profitieren können und welche Schritte dafür nötig sind.


Wer ist Ramona Pop?

Ramona Pop ist die Vorsitzende des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Sie setzt sich für die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland ein und kämpft gegen unlautere Geschäftspraktiken.


Was ist der vzbv?

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist eine deutsche Verbraucherschutzorganisation, die sich für die Rechte und Interessen der Verbraucher einsetzt. Sie agiert unabhängig und finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge und öffentliche Förderungen.


Bild: AFP