Den Urteilstermin nannte das höchste deutsche Gericht am Donnerstag in Karlsruhe. Im vorliegenden Fall hatte das Oberlandesgericht Hamm das Bundesverfassungsgericht angerufen. Dabei geht es um Vorgaben bei der Teilung von Betriebsrenten zwischen den Partnern.
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob diese bestimmte Regelung im 2009 reformierten Versorgungsausgleichsgesetz Frauen bei ihrer späteren Rente benachteiligt. Demnach könnten vor allem Frauen unter Umständen eine geringere Altersversorgung aus Betriebsrenten erhalten. Grund ist ein in den vergangenen Jahren häufiger aufgetretenes Zinsgefälle aufgrund der Niedrigzinsphase.
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