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Explosionen an Nord-Stream-Pipelines

Der Generalbundesanwalt hat wegen der Explosionen an den Nord-Stream-Pipelines Haftbefehl gegen einen Ukrainer beantragt. Die Ermittler vermuten, dass der Mann an den Anschlägen 2022 beteiligt war. Lesen Sie nun ohne Paywall weiter!

Der Generalbundesanwalt hat einem Medienbericht zufolge wegen der Explosionen an den Ostseepipelines Nord Stream 1 und 2 Haftbefehl gegen einen Ukrainer beantragt. Wie ARD, "Süddeutsche Zeitung" (SZ) und "Die Zeit" am Mittwoch berichteten, steht der zuletzt in Polen lebende Mann im Verdacht, an den mutmaßlichen Anschlägen im Jahr 2022 beteiligt gewesen zu sein. Eine offizielle Bestätigung für diese Information gab es zunächst nicht.

Den Berichten zufolge wurde der Europäische Haftbefehl bereits im Juni ausgestellt, doch die polnischen Behörden haben den Verdächtigen bisher nicht festnehmen können. Eine Sprecherin des Generalbundesanwalts wollte die Angaben auf Anfrage nicht kommentieren. "Ich bitte um Verständnis, dass wir Medienberichterstattung grundsätzlich nicht kommentieren und uns auch prinzipiell nicht zu Haftbefehlen äußern," erklärte sie.

Die deutschen Ermittler vermuten, dass der Ukrainer einer der Taucher war, die die Sprengsätze an den Nord-Stream-Pipelines platzierten. In einem Telefonat mit den Medien zeigte sich der Mann überrascht von dem Vorwurf und bestritt jegliche Beteiligung an dem Vorfall.

Im September 2022, inmitten geopolitischer Spannungen aufgrund des russischen Einmarschs in die Ukraine, wurden an den Nord-Stream-Pipelines vier große Gaslecks entdeckt. Die Lecks befanden sich vor der dänischen Insel Bornholm und der südschwedischen Küste. Kurz zuvor hatten seismische Institute zwei Unterwasserexplosionen registriert. Die Nord-Stream-Leitungen waren für den Transport von russischem Gas nach Deutschland gebaut worden, standen jedoch zum Zeitpunkt der Explosionen nicht in Betrieb, enthielten aber noch Gas.

Die Ermittlungen in Deutschland, Dänemark und Schweden wurden eingeleitet, wobei in Deutschland die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt im Auftrag des Generalbundesanwalts ermitteln. Laut Recherchen von ARD, "SZ" und "Die Zeit" konnten die deutschen Ermittler offenbar auch einen weiteren Mann und eine Frau aus der Ukraine identifizieren, die ebenfalls mit den mutmaßlichen Anschlägen in Verbindung stehen könnten. Beide sollen ebenfalls Taucher sein, doch gegen sie liegt bisher kein Haftbefehl vor.


Kommentar:

Ein gefährlicher Präzedenzfall

Die beantragten Haftbefehle im Fall der Nord-Stream-Explosionen werfen ernste Fragen über die geopolitischen Implikationen auf. Wenn sich die Vorwürfe gegen die mutmaßlichen Täter bestätigen, könnte dies die Spannungen zwischen Russland und der Ukraine weiter verschärfen und die internationale Gemeinschaft in eine noch komplexere Lage versetzen. Es bleibt abzuwarten, wie die weiteren Ermittlungen verlaufen und welche diplomatischen Folgen dies nach sich ziehen könnte.

Die OZD-Prognose:

In den nächsten Wochen könnten weitere Details über die mutmaßlichen Täter ans Licht kommen. Sollte der Verdächtige in Polen festgenommen werden, wird dies vermutlich zu intensiven diplomatischen Auseinandersetzungen führen. Gleichzeitig dürften die Ermittlungen zu den weiteren Verdächtigen intensiviert werden. Es bleibt spannend.


OZD-Wissen to go:

Wer ist der Generalbundesanwalt?

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist der oberste Strafverfolgungsbeamte in Deutschland und leitet die Bundesanwaltschaft. Er ist für die Verfolgung von Straftaten zuständig, die die innere oder äußere Sicherheit Deutschlands betreffen, einschließlich Terrorismus und Landesverrat.

Was ist Nord Stream?

Nord Stream ist ein System von Offshore-Erdgaspipelines, das russisches Erdgas nach Europa transportiert. Die Pipelines verlaufen durch die Ostsee und sind von entscheidender Bedeutung für die Energieversorgung Europas. Nord Stream 1 wurde 2011 in Betrieb genommen, Nord Stream 2 wurde 2021 fertiggestellt, aber nicht in Betrieb genommen.

Hinweise:

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