Das Bundesverteidigungsministerium hat eine kürzlich eingeführte Neuregelung zum Umgang der Bundeswehr mit dem Erbe der Wehrmacht nach massiver Kritik zurückgezogen. Ein Ministeriumssprecher räumte am Mittwoch in Berlin ein, dass die im Juli vorgestellten Ergänzungen zum Traditionserlass von 2018 Zweifel an der klaren Abgrenzung der Bundeswehr zur nationalsozialistischen Wehrmacht geweckt hätten. "Das bedauern wir sehr," sagte der Sprecher. Die Ergänzungen seien daher "in Gänze außer Kraft gesetzt" worden.
Die Neuregelung hatte die Befürchtung aufkommen lassen, dass die Bundeswehr möglicherweise nicht ausreichend Abstand zur Wehrmacht wahren würde. "Die Ergänzung hat insgesamt Zweifel am Grundsatz aufkommen lassen, dass der Traditionserlass von 2018 für ein klares Bekenntnis der Bundeswehr zu Demokratie und Rechtsstaat steht, ohne Bezüge zu Wehrmachtszeiten," erklärte der Sprecher weiter. Mit der Rücknahme der Regelung "stellt sich das Ministerium gegen jeden Zweifel daran, dass die Bundeswehr den Werten der freiheitlich demokratischen Grundordnung verpflichtet ist," ergänzte das Ressort auf dem Kurzbotschaftendienst X.
Der Traditionserlass von 2018 regelt, wie die Bundeswehr mit dem historischen Erbe der Wehrmacht umzugehen hat. Der Erlass stellt klar, dass die Bundeswehr der Tradition verpflichtet ist, aber die Wehrmacht als Ganzes nicht traditionsstiftend für die Bundeswehr sein kann. Dies sollte verdeutlichen, dass die Bundeswehr eine demokratische Institution ist und nicht in der Tradition der Wehrmacht steht.
Die im Juli veröffentlichten "ergänzenden Hinweise" des Ministeriums hatten jedoch festgehalten, dass ein Großteil der Gründergeneration der Bundeswehr aus ehemaligen Wehrmachtsoldaten bestand, von denen sich einige durch herausragende militärische Leistungen auszeichneten. Dies führte zur Überlegung, diese Männer als Teil der Traditionspflege der Bundeswehr zu betrachten.
Kritiker warnten, dass dies auch Wehrmachtsangehörige betreffen könnte, deren demokratische Gesinnung zweifelhaft ist und die in rechtsradikalen Kreisen verehrt werden. Die Debatte darüber veranlasste das Verteidigungsministerium, die Formulierung nochmals zu überdenken und letztlich zurückzuziehen. "Militärische Exzellenz im Zweiten Weltkrieg reicht nicht aus, um traditionswürdig im Sinne des Traditionserlasses zu sein," stellte der Ministeriumssprecher klar.
Ziel der Ergänzung war es ursprünglich, "für mehr Verhaltenssicherheit" in der Truppe zu sorgen, aber die Regelung erwies sich "in der Rückschau so nicht als förderlich," betonte der Sprecher. Auch weiterhin soll die Traditionswürdigkeit nicht allein auf militärische Fähigkeiten basieren, sondern auch auf Werten wie der Unterstützung für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
Kommentar:
Tradition oder Gefahr? Die Bundeswehr muss klare Zeichen setzenDie Rücknahme der umstrittenen Neuregelung durch das Verteidigungsministerium ist ein notwendiger Schritt, um die demokratische Ausrichtung der Bundeswehr zu schützen. Der Versuch, die Tradition der Wehrmacht in die Bundeswehr zu integrieren, hätte fatale Signale gesendet und möglicherweise Kräfte ermutigt, die nach wie vor die Wehrmacht glorifizieren.
Die Bundeswehr steht als Verteidigerin der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Deutschland vor der Herausforderung, ihre Geschichte differenziert zu betrachten und sich klar von den dunklen Kapiteln der Vergangenheit abzugrenzen. Es ist unerlässlich, dass die Traditionspflege der Bundeswehr ausschließlich auf Werten basiert, die mit Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenwürde vereinbar sind.
Die klare Abgrenzung von der Wehrmacht ist nicht nur eine historische Notwendigkeit, sondern auch ein Zeichen der Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und den Soldaten der Bundeswehr. Jeder Schritt, der diese Abgrenzung verwischt, gefährdet die Glaubwürdigkeit und die moralische Integrität der Bundeswehr.
Die OZD-Prognose:
In den kommenden Wochen wird das Verteidigungsministerium vermutlich weitere Maßnahmen ergreifen, um die Traditionspflege der Bundeswehr zu überarbeiten und sicherzustellen, dass keine Unklarheiten bezüglich der demokratischen Ausrichtung der Bundeswehr bestehen bleiben. Eine erneute Debatte über den Traditionserlass könnte folgen.
OZD-Wissen to go:
Was ist der Traditionserlass?
Der Traditionserlass ist ein Dokument des Bundesverteidigungsministeriums, das regelt, wie die Bundeswehr mit ihrem historischen Erbe umgeht. Der Erlass stellt klar, dass die Bundeswehr in der Tradition der Demokratie und des Rechtsstaats steht und die Wehrmacht nicht traditionsstiftend sein kann.
Wer ist Robert Habeck?
Robert Habeck ist der Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz in Deutschland. Er ist Mitglied der Partei Bündnis 90/Die Grünen und war zuvor Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Schleswig-Holstein.
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