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Bundesverwaltungsgericht setzt Vollzug von "Compact"-Verbot aus

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Vollzug des Verbots des rechtsextremistischen "Compact"-Magazins im Eilverfahren teilweise ausgesetzt. Die endgültige Entscheidung fällt erst später. Die beschlagnahmten Beweismittel dürfen jedoch weiterhin ausgewertet werden

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Vollzug des Verbots des rechtsextremistischen "Compact"-Magazins im Eilverfahren teilweise ausgesetzt. Dies bedeutet, dass das Magazin vorläufig weiter erscheinen darf, bis im Hauptsacheverfahren über die Rechtmäßigkeit des Verbots entschieden wurde. "Die Erfolgsaussichten der Klage sind offen," teilte das Gericht nach einer ersten Prüfung mit.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Magazin im Juli verboten, da es die verfassungsmäßige Ordnung ablehne und eine verfassungsfeindliche Grundhaltung habe. "Compact" sei ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene, das auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, Menschen mit Migrationsgeschichte und die parlamentarische Demokratie hetze, erklärte Faeser damals.

Gegen das Verbot legte die Compact-Magazin GmbH, geführt von Jürgen Elsässer, Klage und einen Eilantrag ein, über den nun entschieden wurde. Das Gericht äußerte Zweifel daran, ob die in einzelnen Texten gefundene Verletzung der Menschenwürde ausreichend sei, um ein Verbot des Magazins zu rechtfertigen, und verwies auf die Meinungs- und Pressefreiheit. Mildere Maßnahmen wie Veranstaltungsverbote oder ortsbezogene Äußerungsverbote könnten stattdessen in Betracht kommen, hieß es weiter.

Chefredakteur Elsässer feierte die Eilentscheidung als "Sieg" und zeigte sich zuversichtlich, auch das Hauptsacheverfahren zu gewinnen.

Das Bundesinnenministerium kündigte an, im Hauptsacheverfahren seine Rechtsauffassung weiter darzulegen und den prägenden Charakter der Verfassungsfeindlichkeit von "Compact" zu substantiieren. "Wir haben das verfassungsfeindliche, aggressiv-kämpferische Agieren der Compact-Magazin GmbH umfassend begründet," erklärte das Ministerium.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüßte die Entscheidung des Gerichts als "klares Bekenntnis zum Grundrecht der Pressefreiheit." Auch die FDP-Bundestagsabgeordnete Ann-Veruschka Jurisch äußerte Verständnis für den gerichtlichen Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit im vorläufigen Verfahren. Die Linke lobte die Entscheidung als "Beleg für einen funktionierenden Rechtsstaat," so die innenpolitische Sprecherin Martina Renner.

Kommentar:

Zwischen Pressefreiheit und Verfassungsfeindlichkeit: Ein Balanceakt für den Rechtsstaat

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das Verbot des rechtsextremistischen Magazins "Compact" vorerst auszusetzen, zeigt die Komplexität der Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung. Presse- und Meinungsfreiheit sind zentrale Elemente der Demokratie, doch sie dürfen nicht als Deckmantel für die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideologien missbraucht werden.

Das Gericht hat betont, dass mildere Mittel in Betracht gezogen werden könnten, um eine Balance zu finden. Dennoch bleibt die Frage, ob diese ausreichen, um die von "Compact" ausgehende Gefahr zu bannen. Es ist nun entscheidend, dass das Hauptsacheverfahren klare Kriterien für den Umgang mit verfassungsfeindlichen Inhalten festlegt, ohne die Pressefreiheit zu untergraben.

Die OZD-Prognose:

In den nächsten Wochen wird das Hauptsacheverfahren intensiver verfolgt werden. Es ist zu erwarten, dass das Bundesinnenministerium seine Argumente und Beweise weiter stärkt, während die Compact-Magazin GmbH auf eine klare Entscheidung zugunsten der Meinungsfreiheit hoffen wird. Der Ausgang des Verfahrens könnte als Präzedenzfall für zukünftige Entscheidungen in ähnlichen Fällen dienen.

OZD-Wissen to go:

Wer ist Jürgen Elsässer?

Jürgen Elsässer ist ein deutscher Journalist und politischer Aktivist, der als Gründer und Chefredakteur des rechtsextremistischen "Compact"-Magazins bekannt ist. Das Magazin steht im Fokus der Sicherheitsbehörden, da es eine verfassungsfeindliche Haltung propagiert.

Was ist das Bundesverwaltungsgericht?

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist das oberste Gericht für Verwaltungsrechtsstreitigkeiten in Deutschland. Es prüft unter anderem, ob Gesetze und staatliche Maßnahmen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

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