Seit Montag steht ein 37-jähriger Eislauftrainer in Berlin vor Gericht, dem vorgeworfen wird, mehrere seiner minderjährigen Schützlinge körperlich misshandelt zu haben. Die Vorwürfe wiegen schwer: "Dem Angeklagten werden vorsätzliche Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen vorgeworfen," erklärte eine Sprecherin des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten.
Der Trainer soll Jungen im Alter von zehn bis 14 Jahren in mehreren Fällen misshandelt haben, um sie zu disziplinieren. Besonders erschütternd ist der Vorfall, bei dem der Angeklagte einen Zehnjährigen an den Füßen über die Eisfläche gezogen haben soll, wobei der Kopf des Kindes über das Eis schleifte und es verletzt wurde. Insgesamt werden dem Mann sieben Taten vorgeworfen, die sich zwischen Juli 2018 und Oktober 2020 ereignet haben sollen, darunter auch auf einer Trainingsreise nach Polen.
Die Anklage wurde zu Beginn des Verfahrens verlesen, und das Gericht wird nun die Vorwürfe eingehend prüfen. Sollten sich die Anschuldigungen bestätigen, drohen dem Trainer erhebliche strafrechtliche Konsequenzen.
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Kommentar: Missbrauch von Macht im Sport
Der Fall des Berliner Eislauftrainers wirft ein grelles Licht auf den Missbrauch von Macht im Sport. Wenn aus dem Vertrauensverhältnis zwischen Trainer und Schützlingen Gewalt und Misshandlung werden, ist nicht nur das körperliche Wohl der Kinder, sondern auch ihr Vertrauen in Erwachsene zutiefst erschüttert. Es ist entscheidend, dass der Sport konsequent gegen solche Übergriffe vorgeht und präventive Maßnahmen verstärkt, um junge Athleten zu schützen.
Der Fall könnte zu einer breiteren Debatte über Gewalt im Sport führen und dazu beitragen, dass strengere Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche im Trainingsumfeld etabliert werden. Sollte der Trainer verurteilt werden, könnte dies auch weitere Missbrauchsfälle ans Licht bringen und zu einer stärkeren Sensibilisierung in Vereinen und Sporteinrichtungen führen.
OZD-Wissen to go:
Was ist das Amtsgericht Berlin-Tiergarten?
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten ist eines der größten Amtsgerichte Deutschlands und zuständig für Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten in Berlin. Es behandelt sowohl leichte als auch mittelschwere Straftaten und ist insbesondere für die Bearbeitung von Fällen in der Hauptstadt zuständig.
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