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Das glauben Sie nicht! Scheuers Ministerium manipulierte 5G-Frequenzvergabe

Die 5G-Frequenzvergabe von 2019 durch die Bundesnetzagentur war nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln rechtswidrig. Das Gericht sah unzulässige Einflussnahme des damaligen Verkehrsministers Andreas Scheuer als erwiesen an. Die Vergabe muss nun neu verhandelt werden.

Die Vergabe der 5G-Mobilfunknetzfrequenzen im Jahr 2019 durch die Bundesnetzagentur ist laut einem aktuellen Gerichtsurteil rechtswidrig erfolgt. Das Verwaltungsgericht Köln stellte am Dienstag fest, dass das Bundesverkehrsministerium unter dem damaligen Minister Andreas Scheuer (CSU) unzulässig in die Entscheidungsfindung der Netzagentur eingegriffen habe. Diese Einflussnahme sei so massiv gewesen, dass die EU-rechtlich garantierte Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur beeinträchtigt wurde.

"Die Einflussnahme von Scheuers Ministerium ist demnach erwiesen und war so nachdrücklich, dass die EU-rechtlich garantierte Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur geschädigt wurde," erklärte das Gericht in seinem Urteil. Das Urteil bezieht sich auf Klagen kleinerer Mobilfunkanbieter, die die Möglichkeit forderten, die Netzinfrastruktur der großen Anbieter zu regulierten Preisen mitnutzen zu können.

Im Kern geht es um die sogenannte Diensteanbieterverpflichtung, die von kleineren Mobilfunkanbietern gefordert wurde. Diese Verpflichtung hätte die großen Netzbetreiber Telekom, Vodafone und Telefónica gezwungen, ihre Netze zu fairen, regulierten Preisen auch den kleineren Anbietern zur Verfügung zu stellen. Doch statt einer klaren Verpflichtung sahen die 2018 von der Bundesnetzagentur festgelegten Regeln lediglich vor, dass die großen Anbieter mit den kleineren über die Mitnutzung verhandeln müssen. Dies hat in der Praxis dazu geführt, dass kleinere Anbieter 5G-Tarife nur zu höheren Preisen anbieten können, was den Wettbewerb stark einschränkt und allgemein höhere Mobilfunkpreise in Deutschland zur Folge hat.

Kleinere Mobilfunkanbieter hatten mehrfach gegen diese Vergaberegeln geklagt, waren jedoch zunächst gescheitert. Im Jahr 2021 entschied dann das Bundesverwaltungsgericht, dass der Fall erneut geprüft werden müsse, da es Anhaltspunkte für eine unzulässige politische Einflussnahme auf die Bundesnetzagentur gebe. Das Verwaltungsgericht Köln hat diese Vorwürfe nun bestätigt.

Das Urteil könnte weitreichende Konsequenzen für die Mobilfunkbranche in Deutschland haben. Die Klagen der kleineren Anbieter müssen nun neu verhandelt werden, was zu einer Neuausrichtung der Vergaberegeln führen könnte.

OZD / ©AFP

OZD-Kommentar:
Scheuers Schatten: Ein beispielloser Eingriff in den Markt

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln wirft ein düsteres Licht auf die Praktiken der Politik im Umgang mit unabhängigen Behörden. Der Einfluss von Scheuers Ministerium hat nicht nur die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur untergraben, sondern auch den Wettbewerb im Mobilfunkmarkt verzerrt. Es bleibt abzuwarten, wie die Neuverhandlungen der Klagen ausfallen und ob diese den Weg für fairere Marktbedingungen ebnen können.

OZD-Prognose:
Es ist zu erwarten, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln den Druck auf die Bundesnetzagentur erhöht, die Vergaberegeln zu überarbeiten. Dies könnte in den kommenden Monaten zu einer verbesserten Wettbewerbssituation im deutschen Mobilfunkmarkt führen, was letztlich auch den Verbrauchern zugutekommen könnte.


Biographien und Erklärungen:
Wer ist Andreas Scheuer?
Andreas Scheuer ist ein deutscher Politiker der CSU und war von 2018 bis 2021 Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur. In dieser Zeit war er mehrfach in die Kritik geraten, unter anderem wegen der gescheiterten Pkw-Maut und nun auch wegen der Einflussnahme auf die 5G-Frequenzvergabe.

Was ist die Bundesnetzagentur?
Die Bundesnetzagentur ist eine deutsche Behörde, die für die Regulierung von Netzinfrastrukturen in den Bereichen Energie, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen zuständig ist. Sie spielt eine zentrale Rolle bei der Vergabe von Frequenzen für Mobilfunknetze und soll dabei unabhängig agieren.


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Titelbild: © AFP Soeren Stache / dpa-Zentralbild/POOL