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Müssen Krankenkassen tiefgefrorenes Sperma vor Geschlechtsangleichung bezahlen?

Teaser: Das Bundessozialgericht klärt, ob Krankenkassen die Kosten für die Einlagerung von Spermien vor einer Geschlechtsangleichung übernehmen müssen. Ein 25-jähriger Kläger fordert die Erstattung von 694 Euro – die Kasse lehnt ab.

Am Mittwoch befasst sich das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel mit einem wegweisenden Fall: Es geht um die Frage, ob gesetzliche Krankenkassen die Kosten für die Einlagerung von tiefgefrorenem Sperma – auch Kryokonservierung genannt – übernehmen müssen, wenn eine Geschlechtsangleichung von Mann zu Frau geplant ist. Der 25-jährige Kläger möchte sich die Möglichkeit eigener leiblicher Kinder offenhalten und fordert nun eine Erstattung der Kosten von 694 Euro.

Die Krankenkasse des Klägers hatte die Kostenübernahme für die Kryokonservierung abgelehnt. Sie begründet ihre Entscheidung mit den Regelungen des Sozialgesetzbuchs und den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Der Kläger ließ die Kryokonservierung dennoch auf eigene Kosten vornehmen und zieht nun vor Gericht, um die Erstattung der Kosten einzufordern.

Das Bundessozialgericht wird am Mittwoch darüber entscheiden, ob die Krankenkasse des Klägers zu Unrecht die Kostenübernahme verweigert hat. Der Fall könnte dabei eine Signalwirkung für ähnliche Fälle haben, in denen Transpersonen ihre Fruchtbarkeit vor einer Geschlechtsangleichung erhalten möchten.

Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet, da sie die Grenzen der Kostentragungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen weiter definieren könnte. Für viele Betroffene könnte das Urteil wegweisend sein, wenn es darum geht, die Möglichkeit eigener biologischer Kinder auch nach einer Geschlechtsangleichung offen zu halten.

OZD / ©AFP

OZD-Kommentar:

Ein Präzedenzfall für die Rechte von Transpersonen

Der Ausgang dieses Verfahrens könnte einen wichtigen Präzedenzfall schaffen, der die Rechte von Transpersonen in Bezug auf reproduktive Möglichkeiten stärkt. Sollte das Bundessozialgericht zugunsten des Klägers entscheiden, könnte dies weitreichende Folgen für die Krankenkassen haben, die in Zukunft mit ähnlichen Anträgen konfrontiert werden könnten.

In den kommenden Wochen dürfte das Urteil für viel Aufmerksamkeit sorgen. Sollte das Gericht zugunsten des Klägers entscheiden, ist mit weiteren Klagen und möglicherweise einer Anpassung der aktuellen Richtlinien zu rechnen. Eine Entscheidung gegen den Kläger könnte dagegen dazu führen, dass der Gesetzgeber sich mit einer möglichen Reform des Sozialgesetzbuchs auseinandersetzen muss.


Biographien und Erklärungen:

Was ist das Bundessozialgericht (BSG)?

Das Bundessozialgericht ist das höchste deutsche Gericht für Sozialrechtsfragen. Es entscheidet in letzter Instanz über Fälle, die sozialrechtliche Angelegenheiten wie Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Krankenversicherung betreffen.

Wikipedia-Seite: Bundessozialgericht

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