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AfD schließt nach Gerichtsurteil gesamte Presse von Wahlparty aus

Nach einem Gerichtsurteil gegen den Ausschluss bestimmter Medien hat die AfD in Thüringen entschieden, die gesamte Presse von ihrer Wahlparty auszuschließen. Organisatorische Probleme werden als Grund genannt, während die Partei mit der Pressefreiheit hadert.

Nach einer Gerichtsentscheidung, die den Ausschluss mehrerer Medien von der AfD-Wahlparty in Thüringen untersagte, hat die Partei reagiert – und zwar drastisch. Statt nur bestimmten Journalisten den Zutritt zu verweigern, entschied die AfD nun, die gesamte Presse von ihrer Wahlparty nach der Landtagswahl auszuschließen. Ein Sprecher der Partei erklärte am Sonntag, dies sei auf "organisatorische Probleme" zurückzuführen: "Es gibt am Veranstaltungsort nicht genug Platz für alle Medienvertreter, die um Akkreditierung gebeten hatten."

Das Landgericht Erfurt hatte am Samstag ein Urteil vom 21. August bestätigt, demzufolge die AfD in Thüringen mehreren zuvor ausgeschlossenen Journalisten und Medienhäusern Zugang zu ihrer Wahlparty gewähren muss. Die Verlage von "Spiegel," "taz," "Welt" und "Bild" hatten erfolgreich gegen ihren Ausschluss geklagt.

Laut dem Parteisprecher sei die Akkreditierung zwar nur für sechs Medienvertreter gerichtlich angeordnet worden, doch insgesamt hätten über 150 weitere Anfragen vorgelegen. "Nach dem Gerichtsurteil hätten wir wohl allen Zugang gewähren müssen, und dies hätte den Rahmen gesprengt," erklärte der Sprecher weiter. Ursprünglich war die Wahlparty für 150 geladene Gäste und 50 akkreditierte Medienvertreter geplant.

Wie die Wahlparty nun ablaufen wird, bleibt unklar. Der Sprecher betonte lediglich, dass "nur geladene Gäste"zugelassen würden. Interview-Möglichkeiten mit AfD-Vertretern sollen stattdessen im Thüringer Landtag angeboten werden.

Die Wahl in Thüringen und Sachsen, bei der am Sonntag neue Landtage gewählt werden, ist von besonderer Brisanz. In Thüringen sind etwa 1,66 Millionen Bürgerinnen und Bürger zur Stimmabgabe aufgerufen. In den Umfragen führt die AfD deutlich, deren Landesverband in Thüringen vom Verfassungsschutz als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft wird.

OZD / ©AFPOZD-Kommentar:

Pressefreiheit unter Druck: Die AfD und die Kontrolle über die Öffentlichkeit

Die Entscheidung der AfD, die Presse von ihrer Wahlparty auszuschließen, wirft ein düsteres Licht auf den Umgang der Partei mit den Medien. Nach einem Gerichtsurteil, das die Pressefreiheit stärkte, reagiert die Partei mit Trotz und verweigert nun allen Journalisten den Zugang. Dies ist mehr als nur ein logistisches Problem – es zeigt, wie die AfD versucht, die Berichterstattung zu kontrollieren und kritische Stimmen auszuschalten. Die Auswirkungen auf die Meinungs- und Pressefreiheit sind alarmierend, besonders in einem Bundesland, wo die Partei zunehmend an Macht gewinnt.

OZD-Prognose:

In den kommenden Wochen könnte die Entscheidung der AfD, die Presse auszuschließen, zu heftigen Debatten über die Pressefreiheit und den Umgang der Partei mit den Medien führen. Möglicherweise wird dies die Position der AfD in Thüringen weiter polarisieren und die Berichterstattung über die Partei erschweren.

Biographien und Erklärungen:

Wer ist die AfD Thüringen?

Die Alternative für Deutschland (AfD) ist eine rechtspopulistische Partei, die in Thüringen besonders stark ist. Der Landesverband wird vom Verfassungsschutz als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Die Partei vertritt unter anderem eine stark migrationskritische und nationalistische Politik. Offizielle Website der AfD Thüringen.

Was ist das Landgericht Erfurt?

Das Landgericht Erfurt ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Thüringen. Es ist unter anderem für Zivil- und Strafsachen in erster Instanz sowie für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte zuständig. Wikipedia-Seite des Landgerichts Erfurt.

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Foto: John MACDOUGALL / AFP