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Leihmutterschaft längst Realität?

„Bislang drängen wir Betroffene – sofern sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen – in das Ausland.“

Hamburg – Die FDP pocht auf klare Bedingungen für eine Erlaubnis der sogenannten altruistischen Leihmutterschaft in Deutschland. „Ich finde, dass wir bei der Frage nach der Legalisierung der altruistischen Leihmutterschaft nicht immer nur über das Ob, sondern lieber einmal über das Wie diskutieren sollten“, sagte die liberale Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr dem Spiegel.

Der Gesetzgeber dürfe nicht die Augen davor verschließen, „dass Leihmutterschaft bereits gesellschaftliche Realität ist.“ Die FDP-Politikerin wies auf ein weiteres Problem hin: „Bislang drängen wir Betroffene – sofern sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen – in das Ausland.“

Sie wolle das ändern, sagte Helling-Plahr, auch zum Schutz der Frauen, die in anderen Ländern auf diese Modelle angewiesen seien – an Orten, wo etwa die Nachsorge nach der Entbindung oft nicht mit deutschen medizinischen Standards zu vergleichen sei.

Als ersten Schritt plant die FDP gemeinsam mit Bundestagsabgeordneten anderer Fraktionen, über einen Gruppenantrag abstimmen zu lassen, die Eizellspende zu legalisieren. Helling-Plahr hat zu einem ersten Treffen eingeladen. „Das Verbot der Eizellspende ist aus heutiger Sicht unbegründet, denn es basiert auf längst widerlegten Argumenten“, sagte sie.

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Zuletzt hatte eine Kommission im Auftrag der Bundesregierung zu einer etwaigen Freigabe von Leihmutterschaften beraten. Die Expertinnen blieben in ihrem Bericht zurückhaltend. Auch die altruistische, also nicht von finanziellem Interesse bestimmte Leihmutterschaft werfe viele ethische, rechtliche und praktische Fragen auf, hieß es. Es liege im Ermessen des Gesetzgebers, das aktuelle Verbot aufrechtzuerhalten.

Die Eizellspende ist im Embryonenschutzgesetz von 1990 – anders als die Samenspende – verboten. Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission hatte im April empfohlen, die Eizellspende zuzulassen. Eine gesetzliche Grundlage müsse aber sicherstellen, dass der Schutz der Spenderinnen und das Kindeswohl gewährleistet würden.                 © kna/aerzteblatt.de