In zwei Rechtsstreitigkeiten zwischen Betreibern von Windparks und dem Brandenburger Landesamt für Umwelt hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig zugunsten der Anlagenbetreiber entschieden. Das Gericht stellte klar, dass Eingriffe in das Landschaftsbild durch neue Windräder nicht nur durch den Abriss von hohen Gebäuden oder Masten kompensiert werden können. Auch andere Maßnahmen zur Verschönerung der Landschaft sind zulässig, wie die Richter erklärten (Az. 7 C 3.23 und 7 C 4.23).
Über die Fälle muss nun erneut verhandelt werden. Die Windkraftprojekte, die in den Jahren 2020 und 2021 genehmigt wurden, waren ursprünglich unter der Bedingung genehmigt worden, dass der Eingriff in das Landschaftsbild kompensiert werden müsse. Dazu war eine Ersatzzahlung in Höhe von mehreren zehntausend Euro vorgesehen.
Ein Unternehmen hatte geplant, leerstehende Stallungen abzureißen, Betonplatten zu entfernen und neue Gehölze zu pflanzen, während ein anderes Unternehmen die Anpflanzung neuer Hecken vorgeschlagen hatte. Diese Vorschläge wurden jedoch nicht als ausreichend angesehen – die Kompensation wurde nur durch den Abriss von besonders hohen Masten oder Gebäuden als akzeptabel erachtet.
Die betroffenen Windkraftanlagenbetreiber zogen daraufhin vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, welches ihre Klagen jedoch abwies. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Urteile nun aufgehoben und das Oberverwaltungsgericht angewiesen, die Fälle neu zu prüfen. Das Bundesverwaltungsgericht befand, dass das Oberverwaltungsgericht einen zu strengen Maßstab angelegt habe.
Das Bundesnaturschutzgesetz gestattet es, verschiedene Formen der Kompensation in Betracht zu ziehen, die über den Rückbau besonders hoher Masten oder Gebäude hinausgehen. Es genügt, wenn die Beeinträchtigung der Landschaft in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder ihres Erholungswerts durch gleichwertige Maßnahmen wiederhergestellt wird.
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OZD-Kommentar:
Neue Wege in der Landschaftskommission: Was das Urteil für die Windkraft bedeutet
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stellt einen bedeutenden Schritt dar, um den Anforderungen des Landschaftsschutzes im Zusammenhang mit Windkraftprojekten flexibler zu begegnen. Die Entscheidung ermöglicht es, verschiedene Kompensationsmaßnahmen zu berücksichtigen, die über den Abriss von hohen Bauwerken hinausgehen. Dies könnte einen wichtigen Beitrag zur Förderung erneuerbarer Energien leisten, ohne die Landschaftsqualität zu gefährden.
Biographien und Erklärungen:
Wer ist das Bundesverwaltungsgericht?
Das Bundesverwaltungsgericht ist das oberste deutsche Verwaltungsgericht und entscheidet über Rechtsstreitigkeiten im Bereich des Verwaltungsrechts. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website des Bundesverwaltungsgerichts: bverwg.de.
Was ist das Bundesnaturschutzgesetz?
Das Bundesnaturschutzgesetz regelt den Schutz der Natur und Landschaft in Deutschland. Es dient dem Erhalt der biologischen Vielfalt, der Landschaftsstruktur und der Naturgüter. Weitere Informationen finden Sie auf der Wikipedia-Seite zum Bundesnaturschutzgesetz: Wikipedia - Bundesnaturschutzgesetz.
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