Über 54.000 Menschen haben gemeinsam mit den Umweltorganisationen Greenpeace und Germanwatch eine Verfassungsbeschwerde gegen die Klimapolitik der Bundesregierung eingereicht. Sie fordern ein verfassungskonformes Klimaschutzgesetz und sofortige Maßnahmen zur CO2-Reduktion im Verkehr.
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Am Montag haben die Umweltschutzorganisationen Greenpeace und Germanwatch gemeinsam mit mehr als 54.000 Mitklägerinnen und Mitklägern eine Verfassungsbeschwerde gegen die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Kläger fordern ein verfassungskonformes Klimaschutzgesetz sowie konkrete Maßnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen im Verkehrssektor.
„Die Bundesregierung verschleppt wirksame und sozial gerechte Klimaschutzmaßnahmen und verletzt damit Freiheits- und Gleichheitsrechte,“ erklärte die Rechtsanwältin der Beschwerdeführenden, Roda Verheyen. Die Novelle des Klimaschutzgesetzes erfülle nicht die verfassungsrechtlichen Anforderungen, da es keine ausreichenden Maßnahmen enthalte, um die Emissionsreduktionen rechtzeitig umzusetzen. Verheyen betonte, dass der Schutz der Grundrechte nur durch eine frühzeitige und konsequente Reduktion von CO2-Emissionen gesichert werden könne.
Vor dem Bundesverfassungsgericht präsentierten etwa 20 der Klägerinnen und Kläger am Montagmorgen Klimaschutz-Banner und zeigten die Zahl der Klagenden mit ein Meter hohen Holzziffern. Einige der Beschwerdeführenden hatten bereits 2021 erfolgreich erstritten, dass Klimaschutz verfassungsrechtlich geboten ist und nicht zu Lasten der jungen Generation verschoben werden darf.
Die neue Verfassungsbeschwerde kritisiert vor allem das Versagen der Bundesregierung im Verkehrssektor, der die deutschen Klimaziele deutlich verfehle. Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) wird vorgeworfen, sich wirksamen Maßnahmen wie einem Tempolimit oder der raschen Umsetzung anderer Verkehrspolitiken zu widersetzen.
Die Verfassungsbeschwerde konnten sich in rund zehn Wochen alle in Deutschland lebenden Menschen ab 14 Jahren anschließen. Die Kläger bemängeln, dass trotz des Urteils des Verfassungsgerichts von 2021 die Bundesregierung nicht auf Kurs sei, um die deutschen Klimaziele zu erreichen.
Neben dieser Beschwerde von Greenpeace und Germanwatch reichten auch andere Umweltorganisationen wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) Verfassungsbeschwerden gegen die Abschwächung des Klimaschutzgesetzes ein.
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Ein klares Signal für Klimagerechtigkeit
Die erneute Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesregierung zeigt, wie ernst das Thema Klimaschutz von vielen Menschen in Deutschland genommen wird. Besonders die unzureichende Klimapolitik im Verkehrssektor und die Weigerung, dringend nötige Maßnahmen wie ein Tempolimit umzusetzen, sind symptomatisch für die Verzögerungen, die auf Kosten der jüngeren Generation gehen. Es bleibt abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht diesmal entscheidet, doch es ist klar: Die Zeit für zögerliche Klimapolitik ist abgelaufen. Ein starkes Klimaschutzgesetz muss endlich umgesetzt werden, um die Grundrechte zu wahren.
Das Bundesverfassungsgericht wird die eingereichten Beschwerden vermutlich sorgfältig prüfen. Sollte die Regierung nicht nachbessern, könnten rechtliche Konsequenzen folgen, die eine Verschärfung der Klimaschutzmaßnahmen nach sich ziehen. Insbesondere im Verkehrssektor wird in den kommenden Monaten verstärkt Druck entstehen, sofortige Maßnahmen umzusetzen, um die Klimaziele noch zu erreichen.
Wer ist Roda Verheyen?
Roda Verheyen ist eine renommierte deutsche Rechtsanwältin, die sich auf Umweltrecht spezialisiert hat. Sie vertrat bereits in mehreren erfolgreichen Klimaschutzprozessen vor deutschen Gerichten und setzt sich für den rechtlichen Schutz von Klimazielen ein.
Was ist das Klimaschutzgesetz (KSG)?
Das Klimaschutzgesetz (KSG) der Bundesregierung legt die nationalen Klimaziele fest und definiert Maßnahmen, um die Treibhausgasemissionen Deutschlands zu reduzieren. Es wurde 2021 vom Bundesverfassungsgericht als unzureichend bewertet, was zu einer Überarbeitung führte. Die aktuelle Novelle wird jedoch erneut kritisiert, da sie nicht weit genug geht.
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