Der Mineralöl- und Energiekonzern BP Europa SE hat vor dem Landgericht Hamburg eine empfindliche Niederlage erlitten. Laut Urteil darf BP seine Motorenöle und Schmierstoffe nicht länger als „klimaneutral“ bewerben. Hintergrund dieser Entscheidung ist eine Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die dem Konzern vorwirft, Verbraucher durch irreführende Werbung zu täuschen (Az: 312 O 114/22). BP hatte damit geworben, dass durch den Kauf von Emissionsgutschriften, u. a. aus einem Waldschutzprojekt in Sambia, die Klimaneutralität ihrer Produkte erreicht würde. Doch das Gericht urteilte, dass diese Angaben nicht ausreichend belegt und somit irreführend sind.
„BP täuscht Kundinnen und Kunden mit angeblich klimaneutralen Schmierstoffen. Diese Gerichtsentscheidung ist wichtig, um Verbraucherinnen und Verbraucher künftig vor einer solchen Irreführung zu schützen. Es ist nicht möglich, mit wenigen Cent Aufpreis Mineralölprodukte CO2-neutral zu zaubern.“ Dies sagte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, der das Urteil als bedeutenden Erfolg im Kampf gegen Greenwashing bezeichnete.
BP rechtfertigte die vermeintliche Klimaneutralität seiner Produkte mit dem Kauf von Emissionsgutschriften, doch es gab keine detaillierten Informationen darüber, wie die Neutralität konkret erreicht werden sollte. Die Deutsche Umwelthilfe kritisierte zudem, dass das von BP genutzte Waldschutzprojekt in Sambia nur 30 Jahre läuft, während fossiler Kohlenstoff Jahrtausende in der Atmosphäre verbleiben kann. Auch die Berechnung der CO2-Kompensation warf Fragen auf: Die Bäume des Projekts sollten viel mehr Kohlenstoff speichern als vergleichbare in der Region, was laut DUH zu einer übertriebenen Darstellung der Kompensation führte.
Agnes Sauter, Leiterin der ökologischen Marktüberwachung bei der DUH, betonte: „BP hatte bereits Anfang 2023 bekannt gegeben, seine sich selbst gesteckten Klimaziele deutlich nach unten zu korrigieren. Das weltweit tätige Unternehmen fährt Gewinne in Milliardenhöhe ein, doch anstatt konsequent in den nachhaltigen Umbau seines Geschäftsmodells zu investieren, soll das Volumen der Öl- und Gasproduktion bis 2025 beibehalten werden.“ Dies wirft ein schlechtes Licht auf die Nachhaltigkeitsversprechen des Konzerns, der trotz Investitionen in CO2-Speicherung und Blauen Wasserstoff weiterhin auf fossile Energie setzt.
Das Urteil stärkt somit die Position der DUH und sendet eine klare Botschaft an andere Unternehmen, die mit ähnlichen Versprechen um sich werfen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollten kritisch hinterfragen, wie angeblich klimaneutrale Produkte ihre Versprechen einlösen.
OZD / Deutsche Umwelthilfe e.V.
OZD-Kommentar:
Greenwashing: Ein bremsender Faktor im Klimakampf
Das Urteil gegen BP ist ein starkes Zeichen im Kampf gegen Greenwashing. Unternehmen, die mit irreführenden Umweltversprechen werben, verzerren nicht nur den Markt, sondern unterminieren das Vertrauen der Verbraucher in echte Klimaschutzmaßnahmen. Diese Täuschungen behindern den notwendigen Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft und verwässern den Begriff der „Klimaneutralität“, der zunehmend zur Marketingfloskel verkommt. Verbraucher und Regulierungsbehörden müssen wachsamer werden, um die echten Klimaschützer von den Trittbrettfahrern zu unterscheiden.
Biographien und Erklärungen:
Wer ist Jürgen Resch?
Jürgen Resch ist der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Seit Jahrzehnten setzt er sich für Umweltschutz, nachhaltige Mobilität und Verbraucherschutz ein. Die DUH ist eine der führenden Umweltorganisationen in Deutschland und engagiert sich besonders im Bereich der Klimapolitik und der Reduktion von Schadstoffen.
Was ist die Deutsche Umwelthilfe (DUH)?
Die Deutsche Umwelthilfe ist eine gemeinnützige Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation, die sich für nachhaltige Lebensweisen, Klimaschutz und die Förderung von erneuerbaren Energien einsetzt. Sie ist bekannt für ihre erfolgreichen Klagen gegen Luftverschmutzung und Greenwashing. Mehr Informationen unter: www.duh.de
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Foto: BP Pressefoto