Die Nutzung eines solchen Immunitätsausweises "wirft auch ethische Fragen auf", heißt es in dem Schreiben von Spahn, wie das Bundesgesundheitsministerium am Sonntag bestätigte. Es sei ihm "deshalb ein Anliegen, dass die ethischen Aspekte im Rahmen der Anwendung der Vorschrift eine ausreichende Würdigung erfahren".
Die Ethik-Experten sollten daher eine Einschätzung
abgeben, "wie und in welchem Zusammenhang der Nachweis einer Immunität
genutzt werden sollte".
Die Einführung eines Immunitätsausweises ist Teil eines weiteren Corona-Gesetzes aus Spahns Ministerium. Es soll am kommenden Donnerstag erstmals vom Bundestag beraten werden. Falls wissenschaftlich bewiesen wird, dass nach einer Coronavirus-Infektion Immunität besteht und ein Genesener niemanden mehr anstecken kann, sollen sich die Betroffenen diese Immunität bescheinigen lassen können - analog zum Impfpass.
Bislang ist noch unklar, wie lange bei Menschen mit überstandener Sars-CoV-2-Infektion die Immunität anhält. Experten unter anderem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) warnen zudem vor Ungenauigkeiten bei den aktuellen Antikörpertests. Positive Antikörpertests könnten Menschen in falscher Sicherheit wiegen.
Der Deutsche Ethikrat berät über zentrale ethische Fragen und gibt regelmäßig Stellungnahmen ab. Dem Gremium gehören 26 Mitglieder an, die je zur Hälfte auf Vorschlag des Bundestags und der Bundesregierung berufen werden. Darunter sind etliche Wissenschaftler aus verschiedenen Bereichen.
Der Ethikrat ist letzte Woche von Wolfgang Schäuble in der neuen Besetzung benannt worden. Ihm gehören 24 Mitglieder an.
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