Die „Alternative für Deutschland“ (AfD) und ihre Jugendorganisation, die „Junge Alternative für Deutschland“ (JA), erleiden im Rechtsstreit gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, einen weiteren Rückschlag. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte in seinen Urteilen vom 13. Mai 2024 keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung der Revision nicht erfüllt seien.
Insbesondere sah das Gericht keine grundsätzliche Bedeutung in den vorgebrachten Rechtsfragen. Diese seien bereits durch die höchstrichterliche und verfassungsgerichtliche Rechtsprechung ausreichend geklärt. Die Klägerinnen, also die AfD und ihre Jugendorganisation, legten daraufhin Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein und begründeten diese ausführlich.
Der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts wies diese Beschwerde jedoch am 16. September 2024 zurück. „Die maßgeblichen Rechtsfragen sind in der höchstrichterlichen und verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung geklärt.“ Damit bleibt die Zulassung der Revision aus, und das Verfahren wird dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung über die Beschwerde vorgelegt.
Nun liegt es an den Richtern des Bundesverwaltungsgerichts, über die Nichtzulassungsbeschwerde zu entscheiden. Ob das höchste Verwaltungsgericht eine Revision zulässt, bleibt abzuwarten. Das Verfahren selbst dreht sich um die Beobachtung der AfD und ihrer Jugendorganisation durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, gegen die sich die beiden Organisationen juristisch zur Wehr setzen.
OZD / Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
OZD-Kommentar:
Schwacher Erfolg für die AfD
Mit der erneuten Niederlage vor dem Oberverwaltungsgericht zeigt sich, wie schwer es für die AfD und ihre Jugendorganisation ist, sich gegen die Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz zur Wehr zu setzen. Die Entscheidung, keine grundsätzliche Bedeutung in den Fragen zu sehen, verweist darauf, dass die Position der AfD in der Rechtsprechung bereits wenig Spielraum hat. Die Strategie der Partei, sich auf juristischem Wege gegen den Verfassungsschutz durchzusetzen, scheint immer mehr ins Leere zu laufen.
OZD-Prognose:
In den kommenden Wochen wird das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, ob es die Revision zulässt. Sollte die Beschwerde auch dort scheitern, könnte dies der AfD und ihrer Jugendorganisation weiteren politischen und rechtlichen Schaden zufügen. Langfristig dürfte das Verfahren die Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz weiter festigen.
Biographien und Erklärungen:
Wer ist die AfD?
Die „Alternative für Deutschland“ (AfD) ist eine rechtspopulistische politische Partei in Deutschland. Gegründet 2013, erlangte sie in den letzten Jahren vor allem durch ihre migrations- und euroskeptische Politik Aufmerksamkeit. Seit 2021 wird die AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet.
Was ist das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist die zentrale Behörde der deutschen Sicherheitsarchitektur zur Beobachtung verfassungsfeindlicher Bestrebungen. Es überwacht unter anderem extremistische Gruppen, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen.
Bundesamt für Verfassungsschutz
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