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Was ein Streit: Unentdeckter Embryo wechselt auch den Besitzer!

Wer erwirbt das ungeborene Fohlen, wenn eine trächtige Leihstute verkauft wird? Das Oberlandesgericht Oldenburg schafft Klarheit in einem spannenden Rechtsstreit um Embryonentransfer und Pferdebesitz.

In einem ungewöhnlichen Rechtsstreit entschied das Oberlandesgericht Oldenburg, dass das ungeborene Fohlen einer Leihstute automatisch in den Besitz des neuen Eigentümers übergeht, wenn die trächtige Leihstute verkauft wird (Az. 8 U 36/24). Der Fall drehte sich um eine künstliche Besamung einer Stute aus dem Münsterland, deren befruchtete Eizelle durch Embryonentransfer in eine andere Stute, die sogenannte Leihstute, eingesetzt wurde.

Ursprünglich war angenommen worden, dass der Embryonentransfer gescheitert sei, weshalb die Leihstute als nicht tragend eingestuft und verkauft wurde. Zu Überraschung der neuen Besitzerin stellte sich jedoch später heraus, dass die Stute tatsächlich trächtig war. Der Besitzer der biologischen Mutterstute forderte daraufhin das Fohlen zurück, was zu einem Rechtsstreit führte.

Das Gericht stellte fest, dass der Embryo nach seiner Einnistung in die Gebärmutter der Leihstute juristisch zu einem wesentlichen Bestandteil des Tieres geworden sei. Dadurch gehe das Eigentum an dem Embryo automatisch mit dem Verkauf der Stute auf den neuen Besitzer über. Die genetische Abstammung des Fohlens sei in diesem Fall nicht relevant, so das Urteil.

In erster Instanz hatte bereits das Landgericht Aurich zugunsten der neuen Besitzerin entschieden. Auch das Oberlandesgericht bestätigte diese Entscheidung. Laut Tierzuchtgesetz seien Pferdeembryos zwar grundsätzlich übertragbar, aber mit der Einnistung des Embryos in die Leihstute habe der ursprüngliche Besitzer seine Rechte daran verloren.

OZD / ©AFP

OZD-Kommentar:

Ein Präzedenzfall für den Pferdehandel

Dieser Fall stellt einen wichtigen Präzedenzfall für den Pferdehandel und Embryonentransfer dar. Das Urteil betont, dass das Eigentum an einem Embryo nach der Einnistung untrennbar mit dem Muttertier verbunden ist. Für Züchter und Käufer ergibt sich daraus die Notwendigkeit, bei solchen Verkäufen besondere Vorsicht walten zu lassen und mögliche Trächtigkeiten genau zu prüfen, um Missverständnisse und juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden.

In den kommenden Wochen könnten weitere Fälle auftauchen, bei denen ähnliche Fragen zur Eigentumsübertragung von Embryonen diskutiert werden. Es bleibt abzuwarten, ob dieses Urteil den Handel mit Leihstuten in Deutschland verändern wird.

Biographien und Erklärungen:

Wer ist OLG Oldenburg?

Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Niedersachsen und das höchste Gericht in seinem Bezirk. Es entscheidet über Berufungen und Revisionen gegen Urteile der Landgerichte. Mehr Informationen unter: OLG Oldenburg Wikipedia

Was ist ein Embryonentransfer bei Pferden?

Beim Embryonentransfer wird eine befruchtete Eizelle von einer Stute (genetische Mutter) in die Gebärmutter einer anderen Stute (Leihstute) übertragen. Diese trägt dann das Fohlen aus. Dieser Prozess ermöglicht es Züchtern, mehrere Fohlen aus einer besonders wertvollen Stute zu gewinnen, ohne dass diese selbst trächtig sein muss. Mehr Informationen dazu: Embryonentransfer Wikipedia

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