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Skandal: Microsoft unter Missbrauchsverdacht: Kartellamt erweitert Missbrauchsaufsicht

Das Bundeskartellamt hat Microsoft wegen seiner marktübergreifenden Bedeutung unter verschärfte Beobachtung gestellt. Damit fällt der Software-Riese unter die erweiterte Missbrauchsaufsicht – und will sich dagegen nicht wehren.

Nach jahrelanger Marktbeherrschung reiht sich nun auch Microsoft in die Liste der Unternehmen ein, die das Bundeskartellamt unter schärfere Beobachtung stellt. Am Montag erklärte die Behörde, der Software-Gigant aus Redmond, Washington, falle aufgrund seiner "überragenden marktübergreifenden Bedeutung für den Wettbewerb" unter die sogenannte erweiterte Missbrauchsaufsicht. Damit unterliegt Microsoft wie bereits zuvor Google, Meta und Amazon einer strengeren Kontrolle. Anders als Apple will Microsoft nicht gerichtlich gegen die Einstufung vorgehen.

Kartellamtschef Andreas Mundt betonte die allgegenwärtige Präsenz von Microsoft in verschiedenen Bereichen: "Die vielen Produkte von Microsoft sind in Unternehmen, Behörden und Privathaushalten allgegenwärtig." Der Ursprung des Unternehmens liegt im Betriebssystem Windows, das seit Jahren eine dominierende Rolle am Markt einnimmt. Hinzu kommen Office-Anwendungen und ein breites Software-Angebot, das in einem stark vernetzten Ökosystem mündet.

Besondere Beachtung finden dabei das wachsende Cloud-Computing und die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz, beides Schlüsseltechnologien, in denen Microsoft eine starke Position innehat. Laut Mundt ermöglicht die erweiterte Aufsicht dem Kartellamt, wettbewerbsgefährdende Praktiken zu unterbinden, auch in Bereichen, wo die EU-Gesetzgebung nicht greift. Während die EU-Kommission Microsoft bereits als Gatekeeper unter dem Gesetz für Digitale Märkte (DMA) für Windows und LinkedIn eingestuft hat, geht das Bundeskartellamt noch einen Schritt weiter und überwacht das gesamte Microsoft-Ökosystem.

Die im Jahr 2021 eingeführten Vorschriften im Wettbewerbsrecht haben die Missbrauchsaufsicht in Deutschland grundlegend modernisiert. Diese neuen Regeln erlauben es der Behörde, bei wettbewerbsgefährdendem Verhalten großer Digitalkonzerne frühzeitig einzugreifen. Neben Microsoft hat das Kartellamt bereits Alphabet (Google), Meta (Facebook) und Amazon aufgrund ihrer marktübergreifenden Bedeutung in den Fokus genommen. Apple führt derzeit noch ein Verfahren gegen die Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof.

Microsoft hat am Montag betont, dass das Unternehmen die Entscheidung akzeptieren wird. "Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst, für ein faires Wettbewerbsumfeld zu sorgen, und werden konstruktiv und verantwortungsvoll mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten", so das Unternehmen in einer Stellungnahme.

OZD / © AFP

OZD-Kommentar:

Ist die erweiterte Kontrolle ausreichend?

Microsofts Entscheidung, die verschärfte Aufsicht des Bundeskartellamts nicht anzufechten, deutet auf ein gewisses Maß an Kooperation hin. Doch stellt sich die Frage, ob eine solche Aufsicht tatsächlich ausreicht, um die überragende Marktstellung der Tech-Giganten einzudämmen. Zwar hat das Kartellamt in Deutschland nun weitreichendere Befugnisse, aber ob diese Maßnahmen wirklich ausreichen, um den Wettbewerb langfristig fairer zu gestalten, bleibt abzuwarten.

Die marktbeherrschende Stellung von Microsoft in Bereichen wie Cloud-Computing und Künstlicher Intelligenz ist enorm. Selbst wenn eine strenge Überwachung stattfindet, bleibt das Unternehmen aufgrund seiner schieren Größe und seiner tief verwurzelten Infrastruktur in Unternehmen und Haushalten mächtig. Es wird spannend sein zu sehen, wie die EU und nationale Kartellbehörden in Zukunft mit solchen globalen Tech-Giganten umgehen.

Biographien und Erklärungen:

Wer ist Andreas Mundt?
Andreas Mundt ist der Präsident des Bundeskartellamts in Deutschland. Er leitet seit 2009 die Behörde und ist maßgeblich für die striktere Kontrolle von Großkonzernen verantwortlich. Mehr Infos auf Andreas Mundt Wikipedia.

Was ist das Bundeskartellamt?
Das Bundeskartellamt ist eine deutsche Behörde, die die Einhaltung des Wettbewerbsrechts überwacht. Die Behörde hat die Aufgabe, Monopolstellungen zu verhindern und den Wettbewerb aufrechtzuerhalten. Weitere Infos auf der Website des Bundeskartellamts.

Hinweise:

Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP