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Balkonkraftwerke für alle: Neuer Anspruch für Mieter gesetzlich verankert

Mieterinnen und Mieter können bald ohne Hindernisse ein Balkonkraftwerk installieren. Der Bundestag hat ein neues Gesetz verabschiedet, das dies als privilegierte Maßnahme im Mietrecht verankert – Vermieter können nur noch in Ausnahmefällen widersprechen.

Mieterinnen und Mieter in Deutschland haben bald einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerks. Der Bundestag hat am Freitag ein neues Gesetz beschlossen, das es Mieterinnen und Mietern erlaubt, Steckersolargeräte als privilegierte Maßnahme zu installieren. Vermieter können diese Installation nur noch in Ausnahmefällen ablehnen. Bisher war für solche Vorhaben die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nötig, da sie als bauliche Veränderungen galten.

Durch die Gesetzesänderung werden das Miet- und Wohnungseigentumsrecht angepasst, sodass der Anbau dieser Solargeräte nun privilegiert ist – ähnlich wie barrierefreie Umbauten oder der Einbau von Ladeanlagen für Elektroautos. Vermieter und Eigentümergemeinschaften dürfen sich weiterhin in die Frage der Anbringung der Anlagen einmischen, jedoch nicht mehr grundsätzlich verbieten. Einzige Ausnahmen gelten für denkmalgeschützte Gebäude.

Das Gesetz bringt auch Neuerungen für Eigentümerversammlungen: Diese können nun in hybrider oder rein digitaler Form stattfinden, wenn eine Drei-Viertel-Mehrheit der Eigentümergemeinschaft zustimmt. Bislang war dafür die Zustimmung aller Beteiligten erforderlich.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) lobte das neue Gesetz als Schritt in Richtung weniger Bürokratie und mehr Freiräume. "Ein weiteres Vorhaben zur Modernisierung des Rechts ist damit am Ziel angekommen", sagte Buschmann. Er betonte, dass Mieterinnen, Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer gleichermaßen von diesen Änderungen profitieren werden.

OZD / ©AFP

OZD-Kommentar:

Ein Schritt zur Energiewende – doch reicht es aus?

Das neue Gesetz ist zweifellos ein Meilenstein für Mieter, die zur Energiewende beitragen möchten. Doch die Frage bleibt: Reicht diese Maßnahme aus, um den Ausbau erneuerbarer Energien entscheidend voranzutreiben? Während das Recht auf ein Balkonkraftwerk begrüßenswert ist, könnten Hürden wie die technische Umsetzung oder der bürokratische Aufwand bei der Anmeldung solcher Anlagen weiterhin Herausforderungen darstellen. Auch die energetische Wirkung dieser kleinen Solaranlagen ist begrenzt.

Um die Energiewende nachhaltig zu gestalten, braucht es weitreichendere Maßnahmen. Die Installation von Solaranlagen auf großen Dachflächen und die Förderung nachhaltiger Energieprojekte müssen stärker in den Fokus rücken.

Biographien und Erklärungen:

Wer ist Marco Buschmann?
Marco Buschmann ist seit 2021 Bundesminister der Justiz. Er ist Mitglied der FDP und setzt sich insbesondere für die Modernisierung des deutschen Rechts- und Justizsystems ein. Weitere Informationen gibt es auf der offiziellen Seite des Bundesjustizministeriums.

Was ist ein Balkonkraftwerk?
Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Photovoltaikanlage, die Mieter auf dem Balkon oder der Terrasse installieren können. Es ermöglicht die Erzeugung von Solarstrom für den Eigenbedarf. Die Geräte werden einfach in eine Steckdose eingesteckt und können so den Stromverbrauch des Haushalts reduzieren. Weitere Informationen gibt es auf der Wikipedia-Seite zu Balkonkraftwerken.

Hinweise:
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Titelbild c AFP