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Propalästinensische Demonstration in Mannheim muss verschoben werden

Am Jahrestag des Hamas-Angriffs auf Israel untersagt die Stadt Mannheim eine propalästinensische Demonstration. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe bestätigte die Entscheidung, die öffentliche Ordnung sei in Gefahr. Der Veranstalter hat bereits Beschwerde eingelegt.

In Mannheim darf eine propalästinensische Demonstration am Montag, dem Jahrestag des verheerenden Hamas-Großangriffs auf Israel, nicht stattfinden. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe lehnte am Sonntag den Eilantrag des Veranstalters gegen die Entscheidung der baden-württembergischen Stadt ab, die Demonstration am 7. Oktober zu untersagen. Die Stadt hatte in der vergangenen Woche verfügt, dass die Demonstration zwar erlaubt sei, jedoch nicht an diesem symbolträchtigen Tag stattfinden dürfe.

Die Richter folgten der Begründung der Stadt, dass eine hinreichende Gefahr für die öffentliche Ordnung bestehe. Zwar sei auch die Wahl des Zeitpunkts für eine Demonstration vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit geschützt. Äußerungen des Veranstalters deuteten jedoch darauf hin, dass er eine Relativierung oder gar Rechtfertigung des Hamas-Angriffs auf Israel beabsichtige, so das Gericht.

Beispielsweise habe der Veranstalter öffentlich erklärt, es sei "unklar, was am 7. Oktober 2023 geschehen sei". Zudem sei die Veranstaltung unter dem Namen einer Organisation angemeldet worden, die im Internet Solidarität mit der radikalislamischen Hamas bekundet habe.

Besonders am Jahrestag des blutigen Angriffs beeinträchtige eine solche Veranstaltung das "sittliche Empfinden der Bevölkerung auf empfindliche Weise," so das Gericht weiter. Die Opfer des Angriffs würden als bloße "Begleitschäden" eines angeblich legitimen Kampfs dargestellt. Diese Darstellung stelle das Existenzrecht Israels in Frage und widerspreche dem Kern des Gedenkens.

Das Gericht begründete die Entscheidung auch damit, dass das Motto der Demonstration, "76 Years of Occupation," sich nicht auf den Gazastreifen, sondern auf die Gründung des Staates Israel beziehe. Das Existenzrecht Israels werde so öffentlich infrage gestellt – ein besonders kritischer Punkt, da gleichzeitig in der Stadt Gedenkveranstaltungen für die Opfer des Hamas-Angriffs stattfinden.

Anders entschied zuvor der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Dort wurde eine propalästinensische Demonstration in Frankfurt am Main am gleichen Tag zugelassen. Die Begründung: Ein Versammlungsverbot komme nur in Frage, wenn eine Verbindung zur nationalsozialistischen Gewaltherrschaft bestehe.

Der Veranstalter der Mannheimer Demonstration legte bereits Beschwerde zum baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ein.

OZD / ©AFP

OZD-Kommentar:
Ein sensibles Thema in einer sensiblen Zeit
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zeigt, wie wichtig es ist, sensible Themen mit Bedacht zu behandeln. Gerade am Jahrestag eines solchen Ereignisses eine Demonstration zu organisieren, die die Legitimität des Staates Israel in Frage stellt, wird nicht nur als Provokation verstanden, sondern als Angriff auf das Gedenken an die Opfer. In Zeiten zunehmender Spannungen ist es entscheidend, dass die Meinungs- und Versammlungsfreiheit nicht als Deckmantel für Hetze und Relativierung von Gewalt missbraucht wird.
In den kommenden Tagen dürfte die gerichtliche Auseinandersetzung über die Zulassung solcher Demonstrationen weitergehen. Es bleibt abzuwarten, wie die nächste Instanz in Mannheim entscheiden wird. Gleichzeitig könnte die Debatte um die Versammlungsfreiheit und den Umgang mit politischen Demonstrationen im Nahost-Konflikt an Schärfe zunehmen.

Biographien und Erklärungen:
Wer ist der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg?
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Sitz in Mannheim ist das höchste Verwaltungsgericht des Bundeslandes. Er ist zuständig für die Überprüfung von Entscheidungen, die in verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten von den Verwaltungsgerichten getroffen werden. Mehr Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.


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