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Alfons Schuhbeck droht weitere Haftstrafe: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Coronahilfen-Betrug und mehr

Betrug, Insolvenzverschleppung und Subventionsbetrug stehen im Raum. Erfahren Sie mehr über die neuen Anklagen und die möglichen Konsequenzen für den 75-Jährigen.

Die Justiz lässt Alfons Schuhbeck keine Ruhe: Der in Haft sitzende Star-Koch, der bereits wegen Steuerhinterziehung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde, sieht sich nun mit weiteren schweren Vorwürfen konfrontiert. Insolvenzverschleppung, Betrug, versuchter Betrug, Subventionsbetrug und das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt – so lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft München I, die sie am Mittwoch präsentierte.

Schuhbeck war bereits 2021 wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 2,3 Millionen Euro zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Seine Strafe tritt er seit August 2023 an. Nun drohen ihm neue juristische Probleme, die möglicherweise zu einer weiteren Verurteilung führen könnten.

Im Zentrum der neuen Anklage steht Insolvenzverschleppung in insgesamt neun Betrieben, die Schuhbeck trotz Zahlungsunfähigkeit nicht rechtzeitig in die Insolvenz führte. Besonders schwer wiegt der Vorwurf des Subventionsbetrugs in 19 Fällen: Während der Coronapandemie soll der 75-Jährige über 460.000 Euro an staatlichen Hilfen beantragt und erhalten haben. Laut Anklage verwendete er die Gelder jedoch nicht wie vorgesehen, sondern überwies sie an andere Unternehmen oder zahlte damit bestehende Schulden ab.

Darüber hinaus wirft die Staatsanwaltschaft Schuhbeck vor, Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 960.000 Euro in Hunderten von Fällen entweder gar nicht oder nur verspätet an die Krankenkassen abgeführt zu haben. Die Ermittler sprechen von insgesamt 479 Fällen, die bis ins Jahr 2017 zurückreichen – also weit vor Beginn der Coronapandemie.

Neben den finanziellen Unregelmäßigkeiten soll Schuhbeck zahlreiche Geschäftspartner und Gläubiger geschädigt haben. Die Zahlungsunfähigkeit seiner Unternehmen führte laut Anklage dazu, dass mindestens ein Unternehmen aufgrund offener Forderungen selbst Insolvenz anmelden musste. Zudem seien viele seiner Gläubiger nun von Rückforderungen durch Schuhbecks Insolvenzverwalter betroffen.

Die umfangreichen Ermittlungen gegen den einstigen Starkoch füllen mittlerweile 45 Bände, und die Anklageschrift umfasst allein 124 Seiten. Für die Staatsanwaltschaft ist dies ein klarer Fall von systematischem Fehlverhalten, das über Jahre hinweg angelegt wurde.

OZD / AFP

OZD-Kommentar:
Das Ende einer schillernden Karriere
Mit den neuen Vorwürfen gegen Alfons Schuhbeck scheint das einst so glanzvolle Lebenswerk des Fernsehkochs endgültig in Trümmern zu liegen. Der Mann, der einst für Royals wie Queen Elizabeth II. und Sportgrößen wie den FC Bayern kochte, muss sich nun erneut vor Gericht verantworten. Seine jahrelange Erfolgsgeschichte wird überschattet von Betrug und Finanzskandalen – eine schmerzvolle Erinnerung daran, dass Ruhm und Erfolg nicht vor juristischen Konsequenzen schützen.

OZD-Prognose:
Falls die Anklage zugelassen wird und Schuhbeck erneut verurteilt wird, droht ihm eine Verlängerung seiner Haftzeit. Die neuesten Entwicklungen lassen vermuten, dass die gerichtliche Aufarbeitung seiner Vergehen noch lange nicht abgeschlossen ist. Mit Blick auf die finanzielle Schädigung vieler Geschäftspartner dürfte dies nicht nur juristisch, sondern auch wirtschaftlich weitreichende Folgen haben.

Alfons Schuhbeck – eine schillernde Karriere mit Schattenseiten:
Schuhbeck, der ursprünglich aus dem oberbayerischen Traunstein stammt, galt lange als einer der erfolgreichsten Köche Deutschlands. Er veröffentlichte zahlreiche Kochbücher, betrieb mehrere Restaurants und trat regelmäßig im Fernsehen auf. Doch seit 2021 sind seine Erfolge von Skandalen überschattet, die nun womöglich ein bitteres Ende finden.

Hintergrund zu den neuen Vorwürfen:
Schuhbecks Insolvenzverschleppung betrifft mehrere seiner Betriebe, die bereits seit Jahren in finanziellen Schwierigkeiten steckten. Die Coronahilfen, die eigentlich zur Rettung dieser Unternehmen gedacht waren, sollen stattdessen missbräuchlich verwendet worden sein. Die Anklage wirft ihm darüber hinaus vor, Sozialversicherungsbeiträge in Hunderten von Fällen nicht ordnungsgemäß abgeführt zu haben, was als schweres Vergehen gegen die Sozialgesetze gilt.

Aktuelle Entwicklungen im Prozess:
Der Fall Schuhbeck wird nun von der zwölften Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München I geprüft. Sollte die Anklage zugelassen werden, steht dem 75-Jährigen ein weiteres Verfahren bevor, das über seine Zukunft entscheiden wird. Die endgültige Entscheidung wird in den kommenden Wochen erwartet.

Foto: Loic Venance / AFP