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Entschädigung

Entschädigung bei Verdienstausfall wegen Kinderbetreuung in Corona-Krise - LWL für Westfalen zuständig

Westfalen - (lwl) - Seit dem 30. März 2020 haben Menschen Anspruch auf Entschädigung, wenn sie im Zuge der Corona-Pandemie wegen Kita- oder Schulschließungen ihre Kinder betreuen müssen, deshalb nicht arbeiten können und einen Verdienstausfall erleiden.

Ab Dienstag (5.5.) können die Arbeitgeber der Betroffenen die Entschädigung online über die Internetseite http://www.ifsg-online.de beantragen. Die Onlineanträge für Selbstständige werden ebenfalls in Kürze freigeschaltet.

Mit dem Onlineantrag können Arbeitgeber und Selbständige die Anträge stellen und papierlos alle nötigen Unterlagen hochladen. Die Anträge landen dann automatisch beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), der für Arbeitgeber mit Sitz in Westfalen zuständig ist.

Weitere Informationen dazu, wer Anspruch auf Entschädigung hat und wie das Antragsverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) abläuft, gibt es unter:

http://www.ifsg-online.de und http://www.corona-infektionsschutzgesetz-nrw.lwl.org.


Hintergrund

Das NRW-Sozialministerium und das Bundesinnenministerium haben das Online-Verfahren in enger Abstimmung mit neun weiteren Bundesländern entwickelt und bereitgestellt.


Wichtiger Hinweis:

Antragsteller sollten immer die URL des Onlineantrags überprüfen und sich vor betrügerischen Websites in Acht nehmen. Weitere Tipps dazu gibt es auf der Informationsseite des Bundesamtes für Informationssicherheit: http://www.bsi-fuer-buerger.de.

Für telefonische Auskünfte zu Entschädigung bei Verdienstausfällen wegen Kinderbetreuung hat der LWL ein kostenfreies Servicetelefon eingerichtet: Telefon: 0800 9336397 (Montag bis Samstag von 7 bis 20 Uhr).


Auch wer unter Quarantäne gestellt wird oder wegen einer eigenen Infektion nicht arbeiten darf und deshalb einen Verdienstausfall erleidet, erhält aufgrund des IfSG Entschädigung. In Kürze können Betroffene auch hierfür die Anträge über die Internetseite http://www.ifsg-online.de stellen. Telefonische Auskünfte zu Entschädigungen bei Verdienstausfällen im Quarantänefall gibt der LWL ebenfalls unter der Servicetelefonnummer 0800 9336397. Weitere Informationen: http://www.corona-infektionsschutzgesetz-nrw.lwl.org.