Nach dem Tod einer vierjährigen Patientin bei einer Behandlung in einer Zahnarztpraxis in Hessen hat das Landgericht Frankfurt am Main den verantwortlichen Narkosearzt zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Laut einem Gerichtssprecher wird dem Mediziner vorgeworfen, grundlegende Hygienestandards missachtet zu haben, was zu einer Tragödie führte: Die Vierjährige starb an einem verunreinigten Narkosemittel, während drei weitere Kinder wegen Blutvergiftungen behandelt werden mussten.
Das Gericht verurteilte den Arzt wegen Totschlags durch Unterlassen, dreifachen versuchten Totschlags durch Unterlassen und gefährlicher Körperverletzung. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft auf eine Verurteilung wegen Mordes durch Unterlassen plädiert. Die Verteidigung forderte eine Strafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
Der Fall wurde ursprünglich wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Während des Prozesses kamen jedoch neue Erkenntnisse ans Licht, die das Gericht dazu veranlassten, auch eine Totschlagsverurteilung in Betracht zu ziehen. Die von der Staatsanwaltschaft angestrebte Mordverurteilung war juristisch nicht möglich, da im Vorfeld kein entsprechender rechtlicher Hinweis gegeben worden war. Außerdem sah das Gericht keine ausreichenden Beweise für Mordmerkmale wie Verdeckungsabsicht.
Der Vorfall ereignete sich vor rund drei Jahren in einer Zahnarztpraxis in Kronberg, wo der Anästhesist vier Kindern ein mehrfach verwendetes Narkosemittel injizierte, das stark verunreinigt war. Die Folgen waren gravierend: Die Vierjährige starb, und die anderen drei Kinder mussten in Krankenhäusern behandelt werden, zwei von ihnen auf Intensivstationen.
Zusätzlich zu der Haftstrafe verhängte das Gericht ein Tätigkeitsverbot gegen den Arzt und sprach den Hinterbliebenen des verstorbenen Mädchens sowie den anderen geschädigten Kindern Schadenersatzansprüche zu. Ein Untersuchungshaftbefehl wurde nicht erlassen, da der Angeklagte zur Urteilsverkündung erschienen war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Rechtsmittel sind möglich.
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OZD-Kommentar:
Ein unverzeihlicher Fehler: Die Verantwortung von Medizinern
Der Fall zeigt auf tragische Weise, wie gravierend Versäumnisse in der medizinischen Versorgung sein können. Die Entscheidung des Gerichts, den Arzt wegen Totschlags zu verurteilen, sendet ein starkes Signal über die Notwendigkeit strenger Hygienestandards im Gesundheitswesen.
Die kommenden Wochen könnten weitere rechtliche Schritte des Angeklagten mit sich bringen, während die betroffenen Familien auf Gerechtigkeit und Schmerzensgeld hoffen. Auch die Diskussion über die Qualitätssicherung in der Medizin wird an Bedeutung gewinnen.
Biographien und Erklärungen
Wer ist der Narkosearzt?
Der 67-jährige Narkosearzt war zum Zeitpunkt der Vorfälle für die Anästhesie von Kindern in einer Zahnarztpraxis in Hessen verantwortlich. Sein Verhalten führte zu schwerwiegenden Komplikationen, die letztlich den Tod eines Kindes zur Folge hatten.
Was ist das Landgericht Frankfurt am Main?
Das Landgericht Frankfurt am Main ist ein höheres Gericht, das für die Verhandlung schwerer Straftaten zuständig ist. Es kann sowohl in erster Instanz als auch in Berufungsverfahren entscheiden.
Offizielle Website: Landgericht Frankfurt
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