Ein 33-jähriger Mann ist in Frankenthal, Rheinland-Pfalz, wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden, nachdem er seine frühere Partnerin mit 29 Messerstichen tötete. Das Landgericht befand den Angeklagten des Mordes schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, die Tat aus einem Sorgerechtsstreit um die beiden gemeinsamen Kinder heraus begangen zu haben.
Nach den Ermittlungsergebnissen begab sich der 33-Jährige im März nachts in das Schlafzimmer seiner Ex-Partnerin, die zu diesem Zeitpunkt schlief. Dort soll er laut Anklage mit einem Küchenmesser auf sie eingestochen haben. Die 29 Stiche und Schnitte führten zu einem erheblichen Blutverlust, an dem die Frau schließlich starb.
Mit seinem Urteil entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Die Verteidigung hingegen plädierte auf Totschlag und forderte eine Strafe im unteren Bereich des Strafrahmens. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, die Tat habe dem Ziel gedient, das alleinige Sorgerecht für die Kinder zu erlangen, stützte sich auf die Umstände der Tatnacht.
OZD / ©AFP
OZD-Kommentar:
Ein brutales Verbrechen – und die Frage nach den Folgen
Das Urteil im Fall des Mordes an einer Mutter durch ihren Ex-Partner lässt die Öffentlichkeit aufhorchen: Ein Verbrechen, ausgelöst durch einen Sorgerechtsstreit, zeigt einmal mehr, wie tragisch solche Konflikte enden können. Dass die Verteidigung des Täters nur Totschlag forderte, bringt die Härte des Falls noch stärker zum Ausdruck und unterstreicht die Brutalität, die das Gericht zur lebenslangen Haft führte.
Das Urteil sendet eine klare Botschaft zur Rechtsprechung bei Gewaltverbrechen innerhalb von familiären Konflikten, besonders im Kontext des Sorgerechts. Diese Entscheidung könnte eine abschreckende Wirkung haben und solche Gewalt eskalierende Taten verhindern. In den kommenden Wochen könnte eine Diskussion über den Umgang mit häuslicher Gewalt und rechtliche Absicherung im Kontext von Trennungen und Sorgerechtsfragen wieder verstärkt aufkommen.
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