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Soli-Abschaffung würde Unternehmen um Milliarden entlasten

Ökonomen sehen in der Abschaffung des Solidaritätszuschlags ein Potenzial für 65 Milliarden Euro Entlastung. Steht Deutschlands Wirtschaft vor einem wichtigen Impuls zur Erholung?

Die deutsche Wirtschaft könnte durch die Abschaffung des Solidaritätszuschlags einen enormen Aufschwung erfahren, meinen Wirtschaftsexperten. Laut dem arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW) würde die Streichung des "Soli" Unternehmen entlasten und Investitionen ankurbeln. Diese Diskussion gewinnt an Brisanz, da das Bundesverfassungsgericht am Dienstag über eine Verfassungsbeschwerde zur Rechtmäßigkeit des Soli entscheiden wird.

Der Solidaritätszuschlag wurde in den 90er Jahren eingeführt, um die finanziellen Lasten der deutschen Wiedervereinigung zu tragen. Seit 2021 sind etwa 90 Prozent der Einkommensteuerzahlenden von der Abgabe befreit, doch für Unternehmen und hohe Einkommen bleibt er bestehen. „Der Soli ist für den Bund seit Jahren eine willkommene Einnahmequelle“, so das IW im Vorfeld der anstehenden Gerichtsverhandlung.

Die IW-Ökonomen betonen jedoch, dass die wirtschaftliche Lage vieler Unternehmen angespannt ist. Falls der Soli entfiele, könnten deutsche Unternehmen bis 2028 um knapp 65 Milliarden Euro entlastet werden. „Der Schritt ist überfällig“, sagte IW-Ökonom Tobias Hentze. „Vom Soli abzulassen, würde die Unternehmen endlich etwas entlasten und ihnen dringend benötigten Spielraum für neue Investitionen geben.“

Aktuell zahlen noch etwa sechs Millionen Menschen und rund 600.000 Kapitalgesellschaften den Zuschlag. Nach IW-Berechnungen könnte der Soli dem Bundeshaushalt bis 2028 rund 122 Milliarden Euro einbringen. Sollte das Bundesverfassungsgericht jedoch die Verfassungswidrigkeit des Zuschlags feststellen, wären Rückzahlungen ab 2020 notwendig und dem Bundeshaushalt drohten deutliche Einnahmeverluste.

Auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) plädiert für eine Abschaffung des Zuschlags und argumentiert, dass er 35 Jahre nach der Wiedervereinigung finanziell kaum noch zu rechtfertigen sei. „Finanzpolitisch ist der Zuschlag dreieinhalb Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung kaum noch zu begründen,“ schrieb DIW-Experte Stefan Bach. Zwar gebe es weiterhin vereinigungsbedingte Kosten, diese ließen sich jedoch auch ohne den Soli decken.

OZD / ©AFP


OZD-Kommentar:

Soli-Abschaffung: Steuererleichterung als Wachstumsmotor?
Die Soli-Debatte zeigt, wie die deutsche Wirtschaft durch gezielte Steuerentlastungen unterstützt werden könnte. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Abgabe kippen, könnte dies nicht nur die Liquidität vieler Unternehmen steigern, sondern auch das Vertrauen in die Planbarkeit und Verlässlichkeit der deutschen Steuerpolitik stärken. Die Frage bleibt jedoch, wie der Bund die fehlenden Mittel kompensieren wird. Wird eine alternative Steuer eingeführt, um das Haushaltsloch zu füllen, oder findet die Politik endlich Wege, die Abgabenlast dauerhaft zu senken?

Biographien und Erklärungen:

Wer ist Tobias Hentze?
Tobias Hentze ist ein renommierter Ökonom des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Seine Arbeit konzentriert sich auf die Bereiche Steuerpolitik und öffentliche Finanzen. Mehr Informationen finden Sie auf der offiziellen Website des Instituts: IW Köln.

Wer ist Stefan Bach?
Stefan Bach ist Steuerexperte beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Er analysiert vor allem Steuerbelastungen und Verteilungsfragen. Mehr Informationen finden Sie auf der offiziellen Website des DIW: DIWBerlin.

Was ist das Bundesverfassungsgericht?
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist das höchste deutsche Gericht in Fragen der Verfassungsmäßigkeit. Es überwacht die Einhaltung des Grundgesetzes und entscheidet in verfassungsrechtlich relevanten Fällen, wie bei der aktuellen Klage gegen den Soli. Weitere Informationen unter: Bundesverfassungsgericht.

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Foto: AFP