Der bekannte Ukraine-Kriegsschlachtruf „Russian Warship, go f**k yourself“ darf in der EU nicht als Marke eingetragen werden. Das entschied das EU-Gericht in Luxemburg und wies damit eine Klage des ukrainischen Grenzschutzes ab. Die Entscheidung rückt die Frage in den Vordergrund, wie politische Slogans im rechtlichen Kontext bewertet werden.
Der Ursprung des Schlachtrufs
Der Satz „Russian Warship, go f**k yourself“ wurde im Februar 2022 durch einen ukrainischen Soldaten berühmt, der so auf eine russische Kriegsschiff-Forderung reagierte. Innerhalb kürzester Zeit wurde der Spruch zu einem Symbol für den Widerstand der Ukraine gegen die russische Invasion. Er fand seinen Weg auf Plakate, T-Shirts und andere Merchandising-Produkte, die weltweit verkauft wurden.
Die Markenanmeldung und Ablehnung
Im März 2022 meldete ein Bediensteter des ukrainischen Grenzschutzes den berühmten Spruch als Bildmarke beim Europäischen Markenamt (EUIPO). Ziel war es, den Slogan für eine Reihe von Waren und Dienstleistungen zu schützen – darunter Kleidung, Taschen und auch Angebote im Verlagswesen sowie Bildungs- und Erziehungsdienstleistungen. Doch das EUIPO lehnte die Anmeldung ab, weil der Spruch als „politischer Slogan“ angesehen wurde, der keine Unterscheidungskraft habe.
Die Entscheidung des EU-Gerichts
Das EU-Gericht bestätigte die Entscheidung des EUIPO. Es argumentierte, dass der Schlachtruf nach seiner Entstehung weitgehend als politisches Statement und nicht als Hinweis auf eine bestimmte Marke oder deren Herkunft wahrgenommen werde. Der Satz sei mittlerweile so eng mit dem ukrainischen Widerstand gegen Russland verbunden, dass er nicht mehr als betrieblicher Hinweis auf Waren oder Dienstleistungen fungiere. Er werde in einem nicht-geschäftlichen Kontext intensiv genutzt und sei damit zu einem Symbol des politischen Kampfes geworden.
„Ein Zeichen kann die wesentliche Funktion einer Marke nicht erfüllen, wenn der durchschnittliche Verbraucher darin keinen Hinweis auf die Herkunft der Ware oder der Dienstleistung, sondern nur eine politische Botschaft wahrnimmt“, erklärte das Gericht.
Mögliche Folgen und Reaktionen
Die Entscheidung hat weitreichende Implikationen für die Nutzung politischer Slogans im kommerziellen Bereich. Sie zeigt, dass die europäische Markenrechtsprechung eine klare Grenze zwischen politischen Aussagen und Markenzeichen zieht. Während der Slogan in der Ukraine als nationale Ikone gefeiert wird, konnte er vor dem EU-Gericht nicht als Marke etabliert werden. Dies könnte auch Auswirkungen auf andere politische oder soziale Bewegungen haben, die versuchen könnten, ihre Slogans als Marken eintragen zu lassen.
Ein letzter rechtlicher Schritt?
Das Urteil des EU-Gerichts könnte noch nicht endgültig sein. Der ukrainische Grenzschutz hat die Möglichkeit, gegen die Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Berufung einzulegen. Doch ob der EuGH in diesem Fall eine andere Entscheidung trifft, bleibt abzuwarten. Bis dahin bleibt der bekannte Schlachtruf ohne Markenschutz in der EU.
Zitate:
„Ein Zeichen kann die wesentliche Funktion einer Marke nicht erfüllen, wenn der durchschnittliche Verbraucher darin keinen Hinweis auf die Herkunft der Ware oder der Dienstleistung, sondern nur eine politische Botschaft wahrnimmt.“ – EU-Gericht
„Der Satz ist inzwischen ein Symbol des ukrainischen Widerstands gegen die russische Invasion und wird in einem politischen Kontext verwendet.“ – EU-Gericht
OZD / ©AFP
OZD-Kommentar:
„Politische Slogans und Markenschutz: Ein heikler Balanceakt“
Die Entscheidung des EU-Gerichts, den „Russian Warship, go f**k yourself“-Slogan nicht als Marke zu akzeptieren, stellt eine interessante rechtliche Abwägung zwischen politischem Ausdruck und markenrechtlicher Nutzung dar. Die Botschaft dieses Slogans ist unmissverständlich politisch und symbolisch für den ukrainischen Widerstand – eine Eigenschaft, die sie für den Markenschutz ungeeignet macht. Doch stellt sich die Frage: Sollte das Markenrecht nicht auch die kommerzielle Nutzung solcher kulturellen Ikonen erlauben? Es bleibt zu beobachten, ob der EuGH die Entscheidung des Gerichts aufgreifen wird oder ob politische Slogans in Zukunft verstärkt als Markenanmeldungen beantragt werden. Ein spannendes Thema, das im rechtlichen und gesellschaftlichen Kontext noch viele Fragen aufwerfen könnte.
Biographien und Erklärungen:
Wer ist das EU-Gericht?
Das EU-Gericht (Europäisches Gericht) ist eines der beiden Gerichte der Europäischen Union, das für die Prüfung von Klagen zuständig ist, die von Einzelpersonen oder Unternehmen gegen Entscheidungen der EU-Organe erhoben werden. Das Gericht prüft unter anderem Fälle im Bereich des Markenrechts und der Wettbewerbsregeln. Offizielle Website: www.curia.europa.eu
Was ist das EUIPO?
Das Europäische Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) ist die Behörde der EU, die für die Registrierung von Marken, Designs und Modellen in der Europäischen Union zuständig ist. Es sorgt dafür, dass geistige Eigentumsrechte in den Mitgliedstaaten der EU geschützt werden. Offizielle Website: www.euipo.europa.eu
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