Zum Inhalt springen
OZD.news - News und Nachrichten zum Nachschlagen

AfD-Verbot: 113 Abgeordnete setzen sich für Verfahren ein – Kommt es jetzt zum Showdown?

Mehr als 110 Abgeordnete haben einen Antrag auf ein AfD-Verbotsverfahren eingereicht. Was steckt hinter dem Vorstoß? Und wie reagiert die AfD auf diesen Angriff auf ihre Existenz?

Ein fraktionsübergreifender Antrag auf ein AfD-Verbotsverfahren hat in den vergangenen Tagen für Aufsehen im Bundestag gesorgt. Insgesamt 113 Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen haben den Antrag unterzeichnet, der nun bei der Bundestagsverwaltung eingereicht wurde. Marco Wanderwitz, CDU-Abgeordneter und Mitinitiator des Antrags, bestätigte die Einreichung gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Die Initiative zielt darauf ab, ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht einzuleiten, um die AfD als verfassungswidrig zu erklären und ein Verbot der Partei zu erreichen.

„Wir sind nicht immer einer Meinung. Worin wir uns einig sind, ist unser klares Bekenntnis zu unserer Demokratie und unserem Grundgesetz“, heißt es in einer E-Mail, die an alle Abgeordneten verschickt wurde. Die Unterzeichner betonen, dass die AfD zunehmend eine Haltung an den Tag lege, die "Menschen- und Demokratieverachtung" zeige. Die rechtlichen Hürden für ein Verbotsverfahren seien zwar hoch, doch seien sie im Fall der AfD ihrer Ansicht nach gegeben.

Wanderwitz und Co.: "Es geht um unsere Demokratie"

„Es geht um nicht weniger als unsere freiheitliche Demokratie“, erklärte Wanderwitz. Der Mit-Initiator und seine Mitstreiter sehen es als ihre Pflicht, die AfD vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. Der Antrag verfolgt das Ziel, die Partei offiziell für verfassungswidrig erklären zu lassen und ein Verbot zu erwirken. Sollte dieses nicht möglich sein, verlangen die Antragsteller, dass die AfD von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen wird.

Obwohl die rechtlichen Voraussetzungen für ein solches Verfahren sehr streng sind, sind sich die Unterzeichner des Antrags sicher, dass diese im Fall der AfD erfüllt sind. Der Bundestag könnte, neben der Bundesregierung und dem Bundesrat, das Verfahren anstoßen. Aber auch hier sind die Hürden hoch, denn die Verfassungsrichter müssen nachweisen, dass die Partei tatsächlich die verfassungsmäßige Ordnung gefährdet.

AfD reagiert empört – Alice Weidel schießt gegen CDU-Politiker

Die AfD reagierte scharf auf den Antrag. Parteichefin Alice Weidel nannte die Verbotsforderungen einen „angriff auf die Demokratie“. In einer Plenardebatte im Bundestag erklärte sie, dass es in der „existentiellen Krise“ der aktuellen politischen Lage „nichts Besseres“ zu tun gäbe, als ein „antidemokratisches Verbotsverfahren“ gegen die zweitgrößte politische Kraft im Land einzubringen. Weidel warf der Regierung vor, „die Geheimdienste zu missbrauchen, um die Opposition zu kriminalisieren“ und die AfD zu schwächen.

Die AfD steht immer wieder in der Kritik, sich in ihrer Rhetorik und ihren Inhalten gegen die demokratische Ordnung zu stellen. Doch der Schritt hin zu einem Verbotsverfahren wird von vielen Experten als riskant angesehen. Die rechtlichen Hürden für ein Verbot einer Partei sind enorm, und ein Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht könnte zu einem erheblichen politischen Imageverlust führen.

Politische Einschätzungen und Reaktionen im Bundestag

Die AfD ist nicht nur politisch umstritten, sondern auch unter den etablierten Parteien des Bundestages ein Zankapfel. Bisher hatten sich prominente Politiker, wie Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), CDU-Chef Friedrich Merz und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt eher skeptisch bis ablehnend gegenüber einem AfD-Verbotsverfahren geäußert. Sie warnen vor den möglichen Folgen einer Zurückweisung des Antrags durch das Bundesverfassungsgericht, die den rechtsextremen Kräften zusätzlichen Auftrieb geben könnte.

Der Antrag, der nun mit breiter Unterstützung durchgesetzt werden soll, hat jedoch das Potential, zu einem zentrales Thema in der bevorstehenden Bundestagswahl zu werden. Ein Verfahren gegen die AfD könnte in den kommenden Monaten die politische Agenda maßgeblich beeinflussen.

Fazit: Ein Antrag mit hohen politischen Risiken

Die Einreichung des Antrags auf ein AfD-Verbotsverfahren ist ein politisch brisantes Manöver, das die politische Landschaft in Deutschland weiter polarisieren könnte. Die AfD hat bereits mit harten Worten reagiert, und es wird sich zeigen, ob der Antrag tatsächlich die Unterstützung findet, die notwendig ist, um die rechtlichen Hürden zu überwinden. Die nächste Zeit wird zeigen, wie dieses Verfahren politisch und rechtlich weiterverläuft und welche Auswirkungen es auf die Bundestagswahl im Februar haben könnte.

OZD / ©AFP


OZD-Kommentar: "AfD-Verbot: Der rechtliche und politische Tanz mit dem Feuer"

Der Vorstoß zum AfD-Verbot ist zweifellos ein gewagtes politisches Unterfangen. Zwar ist der Schritt verständlich, wenn man die wiederholte Verachtung der AfD gegenüber demokratischen Werten bedenkt. Doch die politischen und rechtlichen Risiken eines Verbotsverfahrens sind nicht zu unterschätzen. Ein Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht könnte die Partei als Opfer inszenieren und sie noch stärker machen. Die Frage bleibt, ob die Initiatoren des Antrags bereit sind, diese Risiken einzugehen und welche Auswirkungen der Antrag auf die politische Stimmung im Land haben könnte.

Wer ist Marco Wanderwitz?

Marco Wanderwitz, geboren 1974 in Dresden, ist ein deutscher Politiker der CDU. Seit 2009 ist er Mitglied des Deutschen Bundestages. Wanderwitz ist bekannt für seine starke Haltung zu Themen wie innerer Sicherheit und Zuwanderung. Als Mitinitiator des Antrags auf ein AfD-Verbot hat er sich in den vergangenen Jahren als einer der schärfsten Kritiker der rechtsextremen Partei positioniert. Weitere Informationen auf Marco Wanderwitz – Wikipedia.

Was ist das Bundesverfassungsgericht?

Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste Gericht der Bundesrepublik Deutschland und überwacht die Einhaltung des Grundgesetzes. Es kann Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen und bei Verstößen gegen die Verfassung Urteile fällen. Weitere Informationen auf Bundesverfassungsgericht – Offizielle Website.


Alle Angaben ohneGewähr.

Foto: AFP