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„Gefälschte Ausweise und Propaganda“: Düsseldorfer Gericht verurteilt DHKP-C-Kader

Mehrjährige Haftstrafen: Gericht in NRW verurteilt Mitglieder einer terroristischen Vereinigung

In einem richtungsweisenden Staatsschutzverfahren hat das Oberlandesgericht Düsseldorf drei Mitglieder der türkischen linksextremistischen Organisation DHKP-C zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Strafen reichen von drei Jahren und drei Monaten bis zu fünf Jahren. Die Verurteilten gelten als hochrangige Kader der in Deutschland und der EU verbotenen Organisation.

Laut Gerichtsurteil übernahm Ihsan C. spätestens seit 2016 eine führende Rolle als Regionsverantwortlicher für Süddeutschland. Er koordinierte Aktivitäten, organisierte gefälschte Ausweise für verdeckte Mitglieder und beschaffte Gelder.

Die Mitangeklagte Özgul E. war seit 2003 für die DHKP-C aktiv. Sie organisierte 2014 ein Konzert in Deutschland, dessen Einnahmen der Organisation zugutekamen. Ab 2017 hatte sie eine hochrangige Position inne, möglicherweise als Deutschlandverantwortliche.

Serkan K. war ab 2015 für die Regionen Hamburg und Norddeutschland verantwortlich. Neben der Beschaffung von Ausweisen war er ebenfalls in die Finanzierung und Propagandaaktivitäten der DHKP-C eingebunden.

Alle drei Angeklagten waren bis zu ihrer Festnahme 2022 an diversen Propagandaveranstaltungen beteiligt. Diese Aktivitäten dienten dazu, die DHKP-C ideologisch und finanziell zu unterstützen. Die Gruppe verfolgt das Ziel, den türkischen Staat durch einen bewaffneten Kampf zu stürzen und eine marxistisch-leninistische Führung einzusetzen.

Das Gericht berücksichtigte bei der Strafbemessung die lange Untersuchungshaft und die Dauer des Verfahrens. Keine der verurteilten Personen war in Deutschland vorbestraft, jedoch sprach die anhaltende Gefährlichkeit der DHKP-C und die herausragende Stellung der Angeklagten gegen sie.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl die Angeklagten als auch der Generalbundesanwalt können Revision einlegen. Der Fall würde dann vom Bundesgerichtshof überprüft.

Die Revolutionäre Volksbefreiungsfront (DHKP-C) wurde 1998 in Deutschland verboten und steht seit 2002 auf der EU-Terrorliste. In der Türkei ist sie durch zahlreiche Anschläge mit Todesopfern bekannt.

OZD / ©AFP

OZD-Kommentar:

Verurteilung türkischer Linksextremisten: Ein wichtiges Signal gegen Extremismus

Die Verurteilung der drei DHKP-C-Mitglieder in Düsseldorf zeigt, dass Deutschland den Aktivitäten extremistischer Gruppierungen konsequent entgegentritt. Dennoch wirft der Fall Fragen auf: Wie konnte die Organisation trotz ihres Verbots in Deutschland weiterhin Gelder beschaffen und propagandistische Aktivitäten durchführen?

Die DHKP-C ist ein Paradebeispiel dafür, wie gefährlich international operierende terroristische Vereinigungen sein können. Ihre Strukturen nutzen legale Aktivitäten, um illegale Ziele zu finanzieren. Es liegt nun an den Behörden, sicherzustellen, dass solche Netzwerke noch enger überwacht und zerschlagen werden.

Gleichzeitig muss das Urteil auch als Warnung verstanden werden, dass Extremismus in jeder Form bekämpft werden muss – unabhängig von seiner ideologischen Ausrichtung. Der Schutz der Demokratie und der Gesellschaft vor radikalen Gruppen bleibt eine der größten Herausforderungen unserer Zeit.

Biographien und Erklärungen

Wer ist die DHKP-C?
Die Revolutionäre Volksbefreiungsfront (DHKP-C) ist eine linksextremistische Organisation, die 1994 in der Türkei gegründet wurde. Sie verfolgt das Ziel, den türkischen Staat zu stürzen und eine marxistisch-leninistische Regierung zu etablieren.

Was ist ein Staatsschutzverfahren?
Ein Staatsschutzverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das sich mit Straftaten befasst, die gegen die innere oder äußere Sicherheit eines Staates gerichtet sind. Solche Verfahren betreffen häufig Terrorismus oder Spionage.

Was ist die EU-Terrorliste?
Die EU-Terrorliste ist eine Liste von Organisationen und Personen, die von der Europäischen Union als terroristisch eingestuft werden. Personen und Gruppen auf dieser Liste unterliegen strikten finanziellen und operativen Einschränkungen.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Titelbild/Foto: AFP