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25 Gramm pro Person und nicht pro Wohnsitz

BGH-Urteil klärt Cannabis-Besitz: 25 Gramm pro Person – Wohnsitze zählen nicht!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch in einem Urteil bestätigt, dass die gesetzliche Freigrenze von 25 Gramm Cannabis nicht pro Wohnsitz, sondern ausschließlich pro Person gilt. Das Gericht in Karlsruhe stellte klar, dass die Mengen, die an verschiedenen Wohnsitzen aufbewahrt werden, zusammengerechnet werden müssen. Dies gilt auch dann, wenn eine Person mehrere Wohnsitze hat. Ziel sei es, den Besitz klar zu regulieren und den Gesundheitsschutz zu gewährleisten, wie aus dem Urteil hervorgeht.

Das Urteil (Az. 1 StR 276/24) erfolgte im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Vergewaltigung sowie unerlaubten Handeltreibens mit und Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Der Angeklagte, der zu sechs Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt wurde, argumentierte, dass er mit drei Wohnsitzen jeweils 25 Gramm Cannabis legal habe besitzen dürfen. Das Landgericht Baden-Baden hatte dies abgelehnt – eine Entscheidung, die der BGH nun bestätigte.

„Der Gesetzgeber wollte mit der Freigrenze den Besitz von Cannabis für den persönlichen Gebrauch regulieren, jedoch keine Schlupflöcher für größere Mengen schaffen“, erklärte das Gericht. Es betonte, dass Cannabis trotz Legalisierung weiterhin potenzielle Gefahren birgt, insbesondere bei Missbrauch oder Weitergabe an Dritte.

Seit April dürfen Erwachsene in Deutschland bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen und mit sich führen. Dies gilt als Teil der schrittweisen Legalisierung, die Konsum und Besitz in moderaten Grenzen ermöglichen soll. Der BGH stellte jedoch klar, dass dies nicht bedeutet, dass Personen mit mehreren Wohnsitzen das Limit mehrfach ausschöpfen können. Die Freigrenze beziehe sich auf die Person, nicht auf die Anzahl der Wohnsitze.

Das Urteil dürfte die Debatte um die Grenzen der Cannabis-Legalisierung weiter befeuern. Kritiker sehen die Regelung als zu streng, während Befürworter sie als notwendigen Schutz vor Missbrauch begrüßen. Der Fall unterstreicht, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen auch nach der Legalisierung klare und verbindliche Grenzen setzen müssen.

OZD / ©AFP

OZD-Kommentar:

BGH-Urteil: Präzision oder übertriebene Reglementierung?

Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist ein klares Signal: Die Cannabis-Freigrenze von 25 Gramm ist ein persönliches Limit, kein Schlupfloch für Mehrfachbesitz. Doch wie sinnvoll ist diese Regelung wirklich?

Der Gesundheitsschutz steht im Vordergrund, das ist verständlich. Cannabis birgt Risiken, besonders bei übermäßigem Konsum oder Missbrauch. Doch das strikte Limit pro Person wirft auch Fragen auf. Kritiker könnten argumentieren, dass die Regelung unverhältnismäßig streng ist und eine unnötige Bürokratisierung der Legalisierung darstellt. Schließlich geht es beim Besitz für den Eigenbedarf darum, Konsum zu entkriminalisieren, nicht um micromanagementartige Kontrollen.

Auf der anderen Seite setzt das Urteil ein klares Zeichen gegen Versuche, die Legalisierung auszunutzen, um größere Mengen zu horten oder gar weiterzuverkaufen. Die Botschaft: Die Legalisierung dient nicht der Schaffung von Grauzonen, sondern der gezielten Entkriminalisierung und dem Schutz vor Missbrauch.

Das Urteil mag juristisch sauber sein, doch es zeigt auch, wie sehr Deutschland noch am Anfang seiner Reise zur sinnvollen Regulierung von Cannabis steht. Die kommenden Jahre werden zeigen, ob die bestehenden Grenzen ausreichen – oder ob sie einer Nachjustierung bedürfen.

Biographien und Erklärungen

Was regelt die Cannabis-Freigrenze?
Seit April 2024 dürfen Erwachsene in Deutschland bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenbedarf besitzen und mit sich führen. Mengen darüber hinaus gelten weiterhin als strafrechtlich relevant.

Was war der Anlass des Urteils?
Der BGH musste klären, ob eine Person mit mehreren Wohnsitzen die Freigrenze mehrfach in Anspruch nehmen kann. Das Urteil stellt klar, dass das Limit pro Person gilt – unabhängig von der Anzahl der Wohnsitze.

Warum ist der Gesundheitsschutz entscheidend?
Cannabis birgt Risiken, insbesondere bei übermäßigem Konsum oder Missbrauch. Die Begrenzung soll verhindern, dass größere Mengen in Umlauf geraten oder gefährdete Gruppen Zugriff erhalten.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Titelbild/Foto: AFP