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Berliner Apotheker verkaufte tausende Packungen Paxlovid illegal

Skandal um kostenlose Corona-Medikamente: Apotheker auf Bewährung

Ein Apotheker aus dem Berliner Stadtteil Neukölln wurde vom Landgericht Berlin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt, nachdem er 2201 Packungen des Covid-19-Medikaments Paxlovid illegal verkauft hatte. Zusätzlich ordnete das Gericht die Einziehung von knapp 240.000 Euro an, die er durch die Verkäufe eingenommen hatte. Paxlovid, ein wichtiges Medikament gegen Covid-19, sollte kostenlos an Bedürftige abgegeben werden.

Laut Gericht sah der 47-Jährige die Verkaufsanfrage eines unbekannten Mannes Anfang 2023 als "wirtschaftliche Chance". Über einen Zeitraum von sechs Tagen verkaufte er die Medikamente für 41,65 Euro pro Packung, obwohl die Bundesregierung für jede Einheit 665 Euro bezahlt hatte, um einen ausreichenden Vorrat für die Bevölkerung sicherzustellen. Angesichts der Menge sei klar gewesen, dass der Käufer die Medikamente nicht für den Eigenbedarf erwarb, erklärte der vorsitzende Richter Bo Meyer.

Eigentlich sollten Apotheken die Medikamente kostenlos verteilen. Doch die Maximalabgabemenge wurde Ende 2022 aufgehoben, um eine mögliche Winterwelle zu bewältigen. Dieser Vertrauensvorschuss wurde vom Angeklagten schamlos ausgenutzt, erklärte das Gericht. Dem Apotheker hätte bewusst sein müssen, dass Paxlovid Eigentum des Bundes war und nur mit ärztlicher Verschreibung abgegeben werden durfte.

Das Gericht berücksichtigte bei seinem Urteil, dass der Angeklagte durch den Fall berufsrechtliche Konsequenzen fürchten muss. Im schlimmsten Fall drohen ihm der Verlust seiner Approbation und seiner Zulassung. Dennoch bleibt die Frage, warum die Behörden nicht früher eingegriffen haben, obwohl die verkaufte Menge auffällig hoch war.

Der Fall zeigt deutliche Schwächen in den Kontrollmechanismen und wirft ein schlechtes Licht auf die Nachverfolgbarkeit von verschreibungspflichtigen Medikamenten.

OZD / AFP

OZD-Kommentar

Vertrauen verspielt: Warum wurden keine Kontrollen durchgeführt?

Der Skandal um den illegalen Verkauf von Paxlovid zeigt deutlich, wie leicht es in einem unzureichend überwachten System ist, eine kritische Lücke auszunutzen. Der Apotheker konnte tausende Packungen eines lebenswichtigen Medikaments weiterverkaufen, ohne dass Behörden oder Kontrollinstanzen einschritten. Der eigentliche Fehler liegt in der Entscheidung, die Mengenbeschränkungen für die Abgabe aufzuheben, ohne gleichzeitig eine wirksame Überwachung einzuführen.

Dieser Vorfall sollte als Weckruf dienen, die Verteilung von medizinischen Ressourcen strenger zu kontrollieren. Ein automatisiertes Meldesystem, das ungewöhnlich hohe Verkäufe oder Bestellungen registriert, hätte diesen Fall möglicherweise frühzeitig aufgedeckt. Stattdessen wurde das Vertrauen in ein System missbraucht, das auf Eigenverantwortung setzte.

Prognose: Die Bundesregierung wird noch mehr unter Druck geraten, die Kontrollmechanismen bei der Medikamentenabgabe zu überarbeiten. Strengere Meldepflichten und eine Rückkehr zu Abgabebegrenzungen dürften in den kommenden Monaten diskutiert werden. Gleichzeitig könnte der Fall berufsrechtliche Diskussionen auslösen, wie unethische Praktiken im Gesundheitswesen besser geahndet werden können.

Biographien und Erklärungen

Wer ist Bo Meyer?
Bo Meyer ist Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin, das für strafrechtliche Verfahren mittlerer bis schwerer Delikte zuständig ist. Sein Fachgebiet umfasst Betrugsdelikte und wirtschaftsrechtliche Straftaten.

Was ist Paxlovid?
Paxlovid ist ein antivirales Medikament, das zur Behandlung von Covid-19 eingesetzt wird. Es wurde speziell entwickelt, um schwere Verläufe zu verhindern. In Deutschland wird es vom Bundesgesundheitsministerium kostenfrei zur Verfügung gestellt, um die Pandemie zu bekämpfen.

Was ist das Landgericht Berlin?
Das Landgericht Berlin ist eines der größten Gerichte Deutschlands und zuständig für Zivil-, Straf- und Wirtschaftsfälle. Es ist eine zentrale Institution im deutschen Rechtssystem.

Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP