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Ein strahlender Konflikt ist entschieden: Ahaus darf Atommüll behalten – Urteil sorgt für Diskussionen

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden: Atommüll darf im Zwischenlager Ahaus gelagert werden. Die Klagen der Gemeinde und eines Anwohners wurden abgewiesen. Doch die Diskussion um Sicherheit und Zukunft der Lagerung bleibt hitzig.

Im nordrhein-westfälischen Ahaus darf weiterhin Atommüll gelagert werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Dienstag und wies die Klagen der Gemeinde Ahaus sowie eines Anwohners ab. Die Kläger hatten argumentiert, dass die Aufbewahrungsgenehmigung des Bundesamts für die Sicherheit nuklearer Entsorgung (Base) von 2016 rechtswidrig sei, da die Sicherheit des Lagers im Falle von Anschlägen nicht gewährleistet sei. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht.

Das Zwischenlager in Ahaus, das in den 1980er Jahren errichtet wurde, besitzt seit Jahrzehnten Genehmigungen zur Lagerung von radioaktiven Materialien. Die aktuelle Aufbewahrungsgenehmigung erlaubt die Lagerung von 152 Castorbehältern mit knapp 290.000 abgebrannten Brennelementen aus dem Versuchsreaktor Jülich. Bislang befinden sich diese Behälter nur geduldet in Jülich, der Transport nach Ahaus erfordert jedoch eine gesonderte Genehmigung, die noch aussteht.

Sicherheitsfragen vor Gericht geklärt
Die Kläger warfen der Genehmigungsbehörde vor, Sicherheitsrisiken wie Flugzeugabstürze oder Anschläge mit Drohnen und panzerbrechenden Waffen unzureichend geprüft zu haben. Das Gericht entschied jedoch, dass die Sicherheitsbewertungen des Base korrekt und ausreichend seien. Laut Urteil überschreiten die möglichen Strahlungswerte bei einem Unfall die gesetzlichen Grenzwerte nicht.

Base-Präsident Christian Kühn begrüßte die Entscheidung: „Die Bewertung der Sicherheit und Sicherung des Zwischenlagers entspricht den hohen Anforderungen des Atomgesetzes.“ Einzelne von den Klägern angeführte Szenarien wurden vom Gericht als praktisch ausgeschlossen bewertet.

Für die Gemeinde Ahaus und die Anwohner bleibt das Urteil dennoch ein Rückschlag. Ihre Sorge vor den Risiken einer Lagerung in ihrer Nähe bleibt bestehen. Das OVG ließ eine Revision gegen das Urteil nicht zu, es kann jedoch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.

OZD / AFP


OZD-Kommentar

Atommüll in Ahaus: Ein Urteil mit Nachhall

Das Urteil des OVG Münster stellt klar: Die Sicherheit des Zwischenlagers in Ahaus entspricht den gesetzlichen Anforderungen. Doch der Konflikt um die Lagerung von Atommüll ist damit längst nicht beendet. Für die Anwohner und die Gemeinde ist die Entscheidung eine bittere Pille. Sie sehen sich allein gelassen mit den Risiken, die der Umgang mit hochradioaktivem Material mit sich bringt.

Die zentrale Frage bleibt: Warum lagert Atommüll überhaupt in einem Zwischenlager, wenn es keinen klaren Plan für eine Endlagerung gibt? Jahrzehntelanges Hin und Her haben das Vertrauen in die Behörden erodiert. Zudem zeigt der Fall, dass Sicherheitsbedenken der Bevölkerung oft als „praktisch ausgeschlossen“ abgetan werden – eine Argumentation, die bei hochsensiblen Themen wie der Atomkraft wenig Vertrauen schafft.

 Der Konflikt um das Zwischenlager wird weitergehen. Sobald die Genehmigung für den Transport der Castorbehälter beantragt wird, ist mit neuen Protesten und rechtlichen Auseinandersetzungen zu rechnen. Gleichzeitig wird der Druck auf die Bundesregierung steigen, endlich ein Endlager zu finden – ein Vorhaben, das seit Jahrzehnten stagniert.

Biographien und Erklärungen

Wer ist Christian Kühn?
Christian Kühn ist Präsident des Bundesamts für die Sicherheit nuklearer Entsorgung (Base). Das Base ist für die Genehmigung und Überwachung von Zwischen- und Endlagern für radioaktive Abfälle in Deutschland zuständig. 

Was ist das Base?
Das Bundesamt für die Sicherheit nuklearer Entsorgung (Base) ist eine Bundesbehörde, die sich mit der Sicherheit von Atommüll-Lagerstätten befasst. Es ist für Genehmigungsverfahren, Sicherheitsprüfungen und die Einhaltung des Atomgesetzes verantwortlich.

Was ist das OVG Münster?
Das Oberverwaltungsgericht Münster ist das höchste Verwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen. Es entscheidet unter anderem über Streitigkeiten zwischen Bürgern und Behörden, wenn es um Genehmigungen und deren rechtliche Grundlagen geht. 

Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP