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Tabaksteuer für E-Zigaretten?

Verfassungsgericht: Tabaksteuer für E-Zigaretten ist rechtens

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde gegen die Tabaksteuer auf Liquids für E-Zigaretten zurückgewiesen. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, wurde die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Geklagt hatten drei Nutzer von E-Zigaretten sowie zwei Unternehmen, die entsprechende Produkte herstellen. (Az. 1 BvR 1177/22)

Die Steuer, die im Juli 2022 eingeführt wurde, betrifft alle in Deutschland vertriebenen Liquids, die in E-Zigaretten erhitzt und anschließend inhaliert werden. Aktuell liegt die Abgabe bei 20 Cent pro Milliliter und steigt bis 2026 schrittweise an. Die damalige große Koalition hatte das Gesetz im Jahr 2021 beschlossen, um die Tabaksteuer an veränderte Konsumgewohnheiten anzupassen.

Die Kläger argumentierten, die Steuer sei unverhältnismäßig und verletze den Gleichheitssatz sowie das Eigentumsrecht. Ihrer Ansicht nach spiegele die Höhe der Abgabe nicht wider, dass E-Zigaretten weniger gesundheitsschädlich seien als herkömmliche Tabakprodukte. Auch kritisierten sie, dass die Abgabe den Markt für E-Zigaretten unnötig belaste.

Das Bundesverfassungsgericht urteilte jedoch nicht inhaltlich über die Vorwürfe, da die Beschwerde als unzulässig eingestuft wurde. Die Kläger hätten nicht ausreichend dargelegt, warum sie nicht zuvor den Weg über die Finanzgerichte suchten. Zudem seien die Argumente zur Verletzung des Gleichheitssatzes unzureichend begründet worden.

Das Gericht hob hervor, dass der Gesetzgeber bei verhaltenslenkenden Steuern wie der Tabaksteuer einen weiten Gestaltungsspielraum habe. Im Gesetzgebungsverfahren seien zudem Experten angehört worden, die unterschiedliche Einschätzungen zu den gesundheitlichen Risiken von E-Zigaretten präsentierten. Auf diese Sachlage seien die Kläger nicht detailliert genug eingegangen.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bedeutet, dass die Steuer weiterhin erhoben wird. Kritiker und Befürworter werden jedoch weiterhin darüber streiten, ob die Abgabe gerechtfertigt ist und wie sie die Nutzung von E-Zigaretten beeinflusst.

OZD

OZD-Kommentar

Tabaksteuer auf E-Zigaretten: Gerecht oder überzogen?

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Beschwerde abzuweisen, ist ein klares Signal: Der Gesetzgeber hat bei der Einführung verhaltenslenkender Steuern weitgehende Freiheiten. Dennoch bleibt die Frage offen, ob die Höhe der Steuer wirklich angemessen ist. Kritiker sehen hier eine Ungleichbehandlung von E-Zigaretten und herkömmlichen Tabakprodukten, die gesundheitlich ungleiche Risiken bergen.

Die Abweisung der Beschwerde zeigt allerdings auch, wie wichtig eine fundierte Argumentation vor Gericht ist. Die Kläger haben eine Chance verpasst, die tatsächlichen Unterschiede zwischen beiden Produkten in den Fokus zu rücken und den Gleichheitssatz wirksam einzuklagen.

Für die kommenden Jahre wird entscheidend sein, wie die Steuerentwicklung den Markt für E-Zigaretten beeinflusst. Eine mögliche Folge könnte sein, dass Konsumenten wieder vermehrt zu herkömmlichen Zigaretten greifen – eine Entwicklung, die den ursprünglichen Zielen der Steuer zuwiderlaufen würde.

Erklärungen

Was ist das Bundesverfassungsgericht?
Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste Gericht Deutschlands und überprüft, ob Gesetze und staatliche Maßnahmen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Es hat seinen Sitz in Karlsruhe. Offizielle Website: Bundesverfassungsgericht

Was ist die Tabaksteuer?
Die Tabaksteuer ist eine Verbrauchssteuer, die in Deutschland auf Tabakwaren und seit 2022 auch auf Liquids für E-Zigaretten erhoben wird. Sie soll sowohl gesundheitspolitische als auch fiskalische Ziele erreichen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP