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Bewährungsstrafe für Prediger: Aufruf zur Gewalt wird geahndet - Was soll das?

Nach einem Aufruf zur Tötung von Juden wurde ein Islamprediger aus Bayern wegen Volksverhetzung verurteilt. Das Amtsgericht Weiden sprach eine Bewährungsstrafe aus. Der Fall zeigt die Grenzen von Religions- und Meinungsfreiheit auf.

Ein Prediger des Islamischen Zentrums in Weiden wurde wegen Volksverhetzung zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Der Strafbefehl, der auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft München erlassen wurde, ist rechtskräftig. Der 37-jährige Deutsche syrischer Herkunft hatte in einer Predigt zur Tötung von Juden aufgerufen.

Die Predigt erfolgte kurz nach den Angriffen der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 vor etwa 50 Gläubigen in einer Weidener Moschee. Der Prediger stachelte laut Gerichtsurteil durch seine Fürbitten zum Hass gegen Juden auf. Dabei wünschte er den Palästinensern den Sieg und forderte in Gebeten mehrfach Gott auf, Juden zu töten.

Der Prediger legte vor dem Amtsgericht ein umfassendes Geständnis ab, woraufhin die ursprünglich erhobene Anklage in einen Strafbefehl umgewandelt wurde. Neben der Bewährungsstrafe wurde dem Mann auferlegt, 4000 Euro an die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Bayern zu zahlen. Diese Summe entspricht etwa drei Monatsgehältern des Verurteilten.

Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle erklärte, der Fall habe grundsätzliche Bedeutung, da er die Grenzen von Meinungs- und Religionsfreiheit aufzeige. „Das Gebet in einer Moschee steht zwar grundsätzlich unter dem Schutz dieser Grundrechte - diese Rechte werden jedoch nicht schrankenlos gewährt, sondern finden ihre Grenzen im Lebensrecht anderer Menschen.“

Der Fall unterstreicht die gesellschaftliche Brisanz von Hasspredigten und zeigt, dass der Staat konsequent gegen solche Äußerungen vorgeht. Gleichzeitig macht er deutlich, dass die Meinungs- und Religionsfreiheit in Deutschland nicht als Deckmantel für Gewaltaufrufe missbraucht werden darf.

OZD


OZD-Kommentar:

Klare Grenzen für Hasspredigten

Der Fall aus Weiden wirft ein Schlaglicht auf die Verantwortung religiöser Führer und die klare Haltung des Rechtsstaates. Der Aufruf zur Gewalt - auch im religiösen Kontext - darf in einer pluralistischen Gesellschaft keinen Platz haben. Das Urteil zeigt, dass Grundrechte wie die Meinungs- und Religionsfreiheit ihre Grenzen dort finden, wo die Rechte anderer verletzt werden.

Die Strafe signalisiert, dass Hass und Gewaltaufrufe auch in sakralen Räumen eher geduldet werden. Es bleibt abzuwarten, wie religiöse Gemeinschaften künftig mit solchen Vorfällen umgehen und ob dies zu verstärkten Präventionsmaßnahmen führt.

Prognose: Der Fall wird wahrscheinlich eine Debatte über die Überwachung von Predigten und die Rolle religiöser Gemeinschaften in der Prävention von Hasskriminalität auslösen.

Biographien und Erklärungen:

Wer ist Reinhard Röttle?
Reinhard Röttle ist Generalstaatsanwalt in München. In dieser Position leitet er Ermittlungen zu besonders schweren Straftaten in Bayern und setzt sich für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit ein.

Was ist die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Bayern?
Diese Institution dokumentiert und analysiert antisemitische Vorfälle in Bayern. Ziel ist es, Diskriminierung und Hassverbrechen gegen jüdische Menschen aufzuzeigen und öffentliches Bewusstsein zu schaffen. Mehr Informationen finden Sie hier.

Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP