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Zehnjähriges Mädchen vom Schulweg entführt und schwer missbraucht

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung des Täters im Missbrauchsfall von Edenkoben bestätigt. Der 62-Jährige, ein vorbestrafter Sexualstraftäter, muss zwölf Jahre in Haft und bleibt in Sicherungsverwahrung. Warum die Tat deutschlandweit Entsetzen auslöste, lesen Sie hier.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen den Täter im Missbrauchsfall von Edenkoben bestätigt, womit es nun rechtskräftig ist. Der 62-Jährige, der im September 2023 ein zehnjähriges Mädchen vom Schulweg entführte und schwer missbrauchte, wurde bereits im April vom Landgericht Landau zu einer zwölfjährigen Haftstrafe verurteilt. Zudem ordnete das Gericht die anschließende Sicherungsverwahrung an. Die Tat hatte bundesweit für Empörung gesorgt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts zerrte der Mann das Kind in sein Auto, brachte es an einen abgelegenen Ort und verging sich dort an ihm. Er filmte den Missbrauch und setzte das Mädchen später unangeschnallt auf den Rücksitz seines Autos. Auf der Flucht vor der Polizei beging er mehrere Verkehrsverstöße, bevor er aufgrund eines Motorschadens gestoppt wurde.

Die Brutalität der Tat war nicht der erste schwere Vorfall im Leben des 62-Jährigen. Der Mann war bereits mehrfach wegen Sexualdelikten vorbestraft. Erst wenige Wochen vor der Tat in Edenkoben wurde er aus einer mehrjährigen Haftstrafe entlassen. Dabei galten strenge Auflagen: Der Täter sollte sich bei einer therapeutischen Einrichtung melden, kein internetfähiges Handy besitzen und keinen Kontakt zu Minderjährigen aufnehmen. Dennoch konnte er diese Vorschriften umgehen, ohne dass die Behörden eingriffen.

Ein Gutachten im Prozess stellte fest, dass von dem Mann weiterhin eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Das Landgericht Landau verurteilte ihn im April unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs, Vergewaltigung und Verkehrsdelikten. Der Angeklagte legte Revision ein, doch der BGH wies diese größtenteils zurück. Das Urteil ist nun endgültig rechtskräftig.

OZD-Kommentar:
Systemversagen auf ganzer Linie

Der Fall von Edenkoben offenbart erschreckende Schwächen im Justiz- und Überwachungssystem für entlassene Sexualstraftäter. Trotz eindeutiger Auflagen konnte der Täter ungestört handeln und ein weiteres Opfer schwer traumatisieren.

Besonders alarmierend ist die mangelnde Kontrolle nach der Haftentlassung. Wie kann es sein, dass ein mehrfach vorbestrafter Sexualstraftäter mit klaren Verboten und Auflagen unbeobachtet bleibt? Weder ein fehlender Bericht an die therapeutische Einrichtung noch der Besitz eines verbotenen Handys lösten rechtzeitige Konsequenzen aus. Hier wurde nicht nur ein Kind, sondern die gesamte Gesellschaft im Stich gelassen.

Die Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der zwölfjährigen Haftstrafe ist eine richtige Entscheidung. Doch dieser Fall hätte durch effektivere Überwachung und konsequenten Vollzug der Auflagen verhindert werden können. Es braucht dringend Reformen, um gefährliche Täter nach ihrer Haft systematisch und engmaschig zu kontrollieren.

Prognose:
Nach diesem Skandal werden Forderungen nach strengeren Überwachungsmechanismen für entlassene Straftäter lauter werden. Eine Ausweitung der elektronischen Fußfessel, intensivere psychologische Betreuung und mehr Personal bei Überwachungsbehörden könnten auf den Prüfstand kommen. Doch ohne politischen Druck und finanzielle Mittel bleibt die Gefahr, dass sich ähnliche Taten wiederholen.

Erklärungen:

Was ist der Bundesgerichtshof (BGH)?
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafrecht. Mit Sitz in Karlsruhe prüft er als Revisionsgericht, ob Urteile von Land- und Oberlandesgerichten rechtlich korrekt sind. Ziel ist es, eine einheitliche Rechtsprechung sicherzustellen. Der BGH entscheidet nicht über die Schuldfrage, sondern nur über mögliche Verfahrensfehler oder Rechtsverstöße.

Was ist gemeint mit Sicherungsverwahrung?
Sicherungsverwahrung ist eine Maßnahme, die nach der Verbüßung einer Haftstrafe angeordnet wird, wenn von einem Täter weiterhin eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Personen in Sicherungsverwahrung bleiben in speziellen Einrichtungen, die an Justizvollzugsanstalten angegliedert sind. Die Unterbringung wird regelmäßig überprüft.

Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP