Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen den Täter im Missbrauchsfall von Edenkoben bestätigt, womit es nun rechtskräftig ist. Der 62-Jährige, der im September 2023 ein zehnjähriges Mädchen vom Schulweg entführte und schwer missbrauchte, wurde bereits im April vom Landgericht Landau zu einer zwölfjährigen Haftstrafe verurteilt. Zudem ordnete das Gericht die anschließende Sicherungsverwahrung an. Die Tat hatte bundesweit für Empörung gesorgt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts zerrte der Mann das Kind in sein Auto, brachte es an einen abgelegenen Ort und verging sich dort an ihm. Er filmte den Missbrauch und setzte das Mädchen später unangeschnallt auf den Rücksitz seines Autos. Auf der Flucht vor der Polizei beging er mehrere Verkehrsverstöße, bevor er aufgrund eines Motorschadens gestoppt wurde.
Die Brutalität der Tat war nicht der erste schwere Vorfall im Leben des 62-Jährigen. Der Mann war bereits mehrfach wegen Sexualdelikten vorbestraft. Erst wenige Wochen vor der Tat in Edenkoben wurde er aus einer mehrjährigen Haftstrafe entlassen. Dabei galten strenge Auflagen: Der Täter sollte sich bei einer therapeutischen Einrichtung melden, kein internetfähiges Handy besitzen und keinen Kontakt zu Minderjährigen aufnehmen. Dennoch konnte er diese Vorschriften umgehen, ohne dass die Behörden eingriffen.
Ein Gutachten im Prozess stellte fest, dass von dem Mann weiterhin eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Das Landgericht Landau verurteilte ihn im April unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs, Vergewaltigung und Verkehrsdelikten. Der Angeklagte legte Revision ein, doch der BGH wies diese größtenteils zurück. Das Urteil ist nun endgültig rechtskräftig.
OZD-Kommentar:
Systemversagen auf ganzer Linie
Der Fall von Edenkoben offenbart erschreckende Schwächen im Justiz- und Überwachungssystem für entlassene Sexualstraftäter. Trotz eindeutiger Auflagen konnte der Täter ungestört handeln und ein weiteres Opfer schwer traumatisieren.
Besonders alarmierend ist die mangelnde Kontrolle nach der Haftentlassung. Wie kann es sein, dass ein mehrfach vorbestrafter Sexualstraftäter mit klaren Verboten und Auflagen unbeobachtet bleibt? Weder ein fehlender Bericht an die therapeutische Einrichtung noch der Besitz eines verbotenen Handys lösten rechtzeitige Konsequenzen aus. Hier wurde nicht nur ein Kind, sondern die gesamte Gesellschaft im Stich gelassen.
Die Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der zwölfjährigen Haftstrafe ist eine richtige Entscheidung. Doch dieser Fall hätte durch effektivere Überwachung und konsequenten Vollzug der Auflagen verhindert werden können. Es braucht dringend Reformen, um gefährliche Täter nach ihrer Haft systematisch und engmaschig zu kontrollieren.
Prognose:
Nach
diesem Skandal werden Forderungen nach strengeren
Überwachungsmechanismen für entlassene Straftäter lauter werden. Eine
Ausweitung der elektronischen Fußfessel, intensivere psychologische
Betreuung und mehr Personal bei Überwachungsbehörden könnten auf den
Prüfstand kommen. Doch ohne politischen Druck und finanzielle Mittel
bleibt die Gefahr, dass sich ähnliche Taten wiederholen.
Erklärungen:
Was ist der Bundesgerichtshof (BGH)?
Der
Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und
Strafrecht. Mit Sitz in Karlsruhe prüft er als Revisionsgericht, ob
Urteile von Land- und Oberlandesgerichten rechtlich korrekt sind. Ziel
ist es, eine einheitliche Rechtsprechung sicherzustellen. Der BGH
entscheidet nicht über die Schuldfrage, sondern nur über mögliche
Verfahrensfehler oder Rechtsverstöße.
Was ist gemeint mit Sicherungsverwahrung?
Sicherungsverwahrung
ist eine Maßnahme, die nach der Verbüßung einer Haftstrafe angeordnet
wird, wenn von einem Täter weiterhin eine erhebliche Gefahr für die
Allgemeinheit ausgeht. Personen in Sicherungsverwahrung bleiben in
speziellen Einrichtungen, die an Justizvollzugsanstalten angegliedert
sind. Die Unterbringung wird regelmäßig überprüft.
Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP