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Der Kirmesmörder aus Münster: Gericht lässt Berufung zu- Abschiebung ungewiss

Nach einem grausamen Mord auf einer Kirmes in Münster hat das Verwaltungsgericht die Ausweisung des Täters Yevgeniy A. nach Kasachstan bestätigt, aber:

Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden: Yevgeniy A., der 2023 einen Familienvater auf dem Send in Münster erstochen hat, darf nach Kasachstan abgeschoben werden. Die Ausweisung des rechtskräftig verurteilten Täters wurde am Donnerstag bestätigt. Gegen das Urteil kann A. jedoch noch Berufung beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht einlegen. Die Entscheidung ist daher noch nicht rechtskräftig.

Yevgeniy A., der in Untersuchungshaft sitzt, hat eine Vorgeschichte, die seinen Aufenthalt in Deutschland zunehmend infrage stellte. Bereits 2017 war er wegen Kindesmissbrauchs und Diebstahls zu einer mehrjährigen Jugendstrafe verurteilt worden. Damals wurde erstmals eine Ausweisung angeordnet, gegen die er juristisch vorging. Ein Gericht gewährte ihm im Februar 2021 aufschiebenden Rechtsschutz. Nur einen Monat später beging er den Mord an einem 31-jährigen Familienvater auf der Kirmes in Münster.

Die Verteidigung des Täters argumentierte, dass A. seit seiner Kindheit in Deutschland lebt und keinerlei Bindungen nach Kasachstan hat. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die öffentliche Sicherheit Vorrang hat. Die frühere günstige Sozialprognose sei durch die Mordtat widerlegt.

Das Urteil wirft ein Schlaglicht auf die Balance zwischen Integrationsrecht und öffentlicher Sicherheit. Während Abschiebungen rechtlich immer wieder kontrovers diskutiert werden, hat der Fall A. eine neue Dringlichkeit in die Debatte gebracht. Die Behörden in Kasachstan haben sich bislang nicht offiziell dazu geäußert, ob sie A. aufnehmen werden.

OZD/AFP

OZD-Kommentar:

Gefährliche Lücken im Abschiebesystem: Der Fall Yevgeniy A. zeigt Versäumnisse auf, die man niemanden mehr erklären kann

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster, den verurteilten Mörder Yevgeniy A. nach Kasachstan abzuschieben, ist ein notwendiger Schritt, der jedoch zu spät kommt. Der Fall offenbart deutliche Schwächen im deutschen Abschiebesystem, das es einem verurteilten Straftäter ermöglicht hat, trotz einer ausstehenden Ausweisung erneut eine schwere Straftat zu begehen.

Es ist nicht hinnehmbar, dass A., dessen kriminelle Vergangenheit bereits ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellte, rechtlichen Schutz gegen eine Ausweisung erhielt. Die juristische Möglichkeit, durch Einsprüche Abschiebungen über Jahre hinauszuzögern, offenbart ein System, das Täter schützt, statt die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Der Mord an einem Familienvater hätte verhindert werden können, wenn die Behörden schneller gehandelt hätten.

Die Debatte um A.s Bindung an Deutschland ist zwar rechtlich relevant, darf jedoch nicht dazu führen, dass Sicherheitsbedenken in den Hintergrund treten. Es ist ein fatales Signal, wenn der Schutz von Tätern über dem Schutz der Gesellschaft steht.

Die Entscheidung, A. abzuschieben, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Doch er sollte Anlass sein, die Mechanismen zur Durchsetzung von Abschiebungen zu überprüfen. Der Fall Yevgeniy A. zeigt, dass hier Reformbedarf besteht. In den kommenden Wochen könnte eine breite politische Diskussion darüber entbrennen, wie derartige Tragödien in Zukunft verhindert werden können.

Jetzt Berufung?

Biographien und Erklärungen:

Wer ist Yevgeniy A.?
Yevgeniy A. ist ein verurteilter Straftäter, der 2017 wegen Kindesmissbrauchs und Diebstahls zu einer Jugendstrafe verurteilt wurde. Trotz einer ersten Ausweisungsanordnung 2017 blieb er in Deutschland, da juristische Einsprüche die Abschiebung verhinderten. 2023 beging er in Münster einen Mord, der bundesweit Entsetzen auslöste.

Was ist das Verwaltungsgericht Münster?
Das Verwaltungsgericht Münster ist eine gerichtliche Instanz, die unter anderem für Entscheidungen in Ausweisungs- und Asylverfahren zuständig ist. Es prüft, ob behördliche Entscheidungen rechtmäßig sind, und bietet damit rechtlichen Schutz vor möglichen Fehlentscheidungen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP