Der Fußball-Weltverband FIFA hat nach dem wegweisenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Fall Lassana Diarra seine Transferregularien überarbeitet. Der Ratsausschuss der FIFA verabschiedete am Montag vorläufige Übergangsbestimmungen, die ab sofort in Kraft treten. Diese Anpassungen sollen für Klarheit und Stabilität sorgen, insbesondere vor Beginn des Winter-Transferfensters am 1. Januar.
Betroffen sind zentrale Punkte wie Schadensersatz bei Vertragsverletzungen, gesamtschuldnerische Haftung, Anstiftung zu Vertragsbruch, internationale Freigabescheine und Verfahren vor dem Fußballgericht. Die FIFA betonte, dass diese Übergangsregelungen den Gesprächen über langfristige Änderungen am Artikel 17 der Transferregeln (RSTP) nicht vorgreifen.
Der Fall Diarra hatte den Handlungsdruck auf die FIFA erhöht. Der französische Spieler Lassana Diarra, mittlerweile 39 Jahre alt, war 2014 von Lokomotive Moskau verklagt worden, nachdem er sich nach einer Gehaltskürzung nicht mehr an seinen Vertrag gebunden fühlte. Die FIFA verhängte damals eine Geldstrafe von zehn Millionen Euro gegen Diarra und drohte potenziellen neuen Vereinen mit Sanktionen. Diarra klagte gegen diese Praxis, und der EuGH entschied Anfang Oktober zugunsten des Spielers. Das Gericht kritisierte insbesondere die FIFA-Regeln zur gesamtschuldnerischen Haftung, die es für unverhältnismäßig hielt.
Die nun beschlossenen Regeländerungen sollen ähnliche Konflikte in Zukunft verhindern. Laut der FIFA gewährleisten sie weltweit einheitliche Regelungen und tragen zur Rechtssicherheit bei. Gleichzeitig ermöglichen sie es der FIFA, Zeit zu gewinnen, um umfassende und dauerhafte Reformen am Transferregelwerk vorzubereiten.
Das Urteil im Fall Diarra wird als Signal für die Rechte von Spielern gewertet. Es unterstreicht die Notwendigkeit eines ausgewogenen Regelwerks, das die Interessen von Vereinen und Spielern gleichermaßen berücksichtigt. Mit den Übergangsregelungen versucht die FIFA, die Balance zwischen Vertragsstabilität und Spielerfreiheit neu zu definieren.
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Kommentar: Ein erster Schritt – die FIFA unter Reformdruck
Das Urteil im Fall Diarra hat den Status quo der FIFA-Transferregeln ins Wanken gebracht. Die bisherigen Vorschriften, insbesondere zur gesamtschuldnerischen Haftung und zum Umgang mit Vertragsbrüchen, standen schon lange in der Kritik. Das EuGH-Urteil hat die FIFA nun zu einem überfälligen Handeln gezwungen.
Die neuen Übergangsregelungen sind ein erster Schritt, doch sie wirken wie eine temporäre Lösung. Die FIFA steht vor der Herausforderung, langfristige Reformen zu entwickeln, die sowohl die Rechte der Spieler als auch die Stabilität von Verträgen wahren. Dabei muss sie den internationalen Charakter des Fußballs berücksichtigen, um einheitliche Standards zu gewährleisten.
Prognose:
Die
Übergangsregelungen werden die Diskussion um die FIFA-Transferregeln
nicht beenden. Spielerverbände und Vereine werden die kommenden
Verhandlungen genau beobachten, und es ist wahrscheinlich, dass das
Thema Schadensersatz und Vertragsfreiheit weiter im Mittelpunkt stehen
wird. Das EuGH-Urteil hat den Spielern Rückenwind gegeben, doch die FIFA
wird versuchen, ihre Position zu stärken.
Biographien und Erklärungen:
Wer ist Lassana Diarra?
Lassana Diarra ist ein ehemaliger französischer Fußballspieler, der für Klubs wie Chelsea, Arsenal, Real Madrid und Paris Saint-Germain spielte. Der zentrale Mittelfeldspieler geriet 2014 in einen Rechtsstreit mit Lokomotive Moskau, der später zu einem wegweisenden EuGH-Urteil führte.
Was ist Artikel 17 der FIFA-Transferregeln (RSTP)?
Artikel 17 der FIFA-Regularien regelt den Schadensersatz bei Vertragsverletzungen im Profifußball. Dabei werden Faktoren wie die verbleibende Vertragsdauer, Gehalt und der potenzielle Ersatzspieler berücksichtigt. Dieser Artikel war im Fall Diarra zentral und wurde vom EuGH als reformbedürftig eingestuft.
Was ist die gesamtschuldnerische Haftung?
Die gesamtschuldnerische Haftung bedeutet, dass mehrere Parteien gemeinsam für eine Forderung verantwortlich gemacht werden können. Im Kontext der FIFA-Transferregeln bedeutet dies, dass ein Spieler und sein neuer Verein für Vertragsverstöße des Spielers gegenüber seinem alten Verein haften können.
Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP.