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Nordrhein-Westfalen startet mit der Ausgabe der Bezahlkarte für Geflüchtete

Am 7. Januar 2025 beginnt Nordrhein-Westfalen mit der Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete. Diese soll das bisherige Bargeldsystem ersetzen und ermöglicht die Nutzung einer Guthaben-basierten Debitkarte. In den kommenden Monaten wird die Karte flächendeckend eingeführt.

Ab dem 7. Januar 2025 erhalten die ersten Geflüchteten in Nordrhein-Westfalen die neue Bezahlkarte, die sogenannte SocialCard. Im ersten Schritt wird die Karte in fünf Landeseinrichtungen ausgegeben, wobei jeweils eine pro Regierungsbezirk ausgewählt wurde. Geplant ist, die Karte innerhalb der nächsten drei Monate in weiteren 50 Einrichtungen auszurollen. Zukünftig soll dieses System die bisherige wöchentliche Bargeldauszahlung für Geflüchtete ersetzen. Eine flächendeckende Einführung auch in den Kommunen ist für das zweite Quartal 2025 vorgesehen, beginnend mit Informationsveranstaltungen für die entsprechenden Kommunen.

Nordrhein-Westfalen setzt mit der Einführung der Bezahlkarte den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz von November 2023 um, gemeinsam mit 13 weiteren Bundesländern. Die Bezahlkarte wird von einem beauftragten Dienstleister bereitgestellt, und es wurden rund 12 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt für die Einführung und den Betrieb eingeplant.

Wichtige Merkmale der Bezahlkarte: Die SocialCard ist eine guthabenbasierte Debitkarte, die sowohl im stationären Handel als auch online eingesetzt werden kann, überall dort, wo Visa akzeptiert wird. Mit der Karte kann auch Bargeld abgehoben werden, bis zu einem monatlichen Betrag von 50 Euro pro Person. Die Karte kann jedoch nicht im Ausland oder für bestimmte Ausgaben wie Glücksspiel oder sexuelle Dienstleistungen verwendet werden.

Ministerin Josefine Paul betonte, dass die Karte auch weiterhin eine Bargeldoption beinhalte, um vor allem Familien zu unterstützen, etwa beim Kauf von Kinderkleidung auf Flohmärkten, wo Kartenzahlung in der Regel nicht möglich ist. Für Asylbewerber und geduldete Personen gelten die gleichen Bedingungen hinsichtlich des Bargeldbetrags.

Asylbewerber, die noch keinen Schutzstatus haben, können die Karte für maximal 36 Monate verwenden, bis ihre Anträge entschieden sind. Nach Erhalt eines Schutzstatus oder bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit müssen sie die Karte abgeben.

Die Einführung dieser Bezahlkarte stellt einen weiteren Schritt in der Digitalisierung der Sozialleistungen für Geflüchtete dar, mit dem Ziel, die Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und den betroffenen Personen eine bessere Handhabung ihrer Unterstützung zu ermöglichen.

OZD / Land NRW

Alle Angaben ohne Gewähr.

Foto: Shutterstock / Jiri Hera