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41 Parteien im Rennen: Vorbereitungen für die Bundestagswahl 2025 starten!

Die Bundestagswahl am 23. Februar rückt näher: 41 Parteien dürfen antreten, aber für viele sind Unterstützungsunterschriften die nächste Hürde. Ein Überblick über die neuen Regeln und wer es einfacher hat.

An der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar dürfen insgesamt 41 Parteien teilnehmen. Dies hat der Bundeswahlausschuss nach zweitägigen Beratungen beschlossen, wie die Bundeswahlleiterin am Dienstag mitteilte. Damit wurde die Zahl der zugelassenen Parteien im Vergleich zur letzten Bundestagswahl 2021 deutlich reduziert, damals waren zunächst 53 Parteien zugelassen worden.

Allerdings bedeutet die grundsätzliche Zulassung noch lange nicht, dass alle Parteien tatsächlich auf den Wahlzetteln stehen werden. Parteien, die nicht bereits im Bundestag oder in mindestens einem Landtag mit fünf Abgeordneten vertreten sind, müssen sogenannte Unterstützungsunterschriften sammeln, um ihre Wahlvorschläge einzureichen. Bei der Wahl 2021 gelang dies nicht allen zugelassenen Parteien. Letztlich traten nur 47 Parteien tatsächlich an.

Für die Bundestagswahl 2025 wurde festgestellt, dass zehn Parteien von dieser Regelung befreit sind, da sie bereits in Parlamenten vertreten sind. Auch der Südschleswigsche Wählerverband (SSW), der als Partei einer nationalen Minderheit gilt, muss keine Unterschriften sammeln. Der SSW profitiert zudem von einer Sonderregelung, die die Fünf-Prozent-Hürde für den Einzug in den Bundestag für ihn aufhebt.

Ein vergleichbarer Antrag der Partei Die Sonstigen wurde abgelehnt. Die Partei hatte ebenfalls beantragt, als Partei einer nationalen Minderheit anerkannt zu werden, muss nun aber die regulären Anforderungen erfüllen.

Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen und Unterstützungsunterschriften endet am 20. Januar um 18:00 Uhr. Über die endgültige Zulassung der Landes- und Kreiswahlvorschläge entscheiden die jeweiligen Wahlleitungen am 24. Januar.

Erstmals greift bei dieser Bundestagswahl eine neue Regelung: Kreiswahlvorschläge einer Partei können nur zugelassen werden, wenn die Partei in dem entsprechenden Bundesland auch eine Landesliste aufgestellt hat. Diese Änderung im Bundeswahlgesetz soll die Organisation der Wahl vereinfachen.

OZD / AFP


OZD-Kommentar

Zwei Hürden: Kleine Parteien kämpfen um Anerkennung

Die Entscheidung des Bundeswahlausschusses zeigt, wie stark die Hürden für kleinere Parteien sind. Unterstützungsunterschriften mögen für etablierte Parteien unproblematisch erscheinen, doch für Neulinge oder Nischenparteien sind sie oft eine unüberwindbare Hürde. Besonders die neue Regelung, dass Kreiswahlvorschläge nur bei vorhandenen Landeslisten zugelassen werden, schränkt die Chancen kleinerer Parteien weiter ein.

Während größere Parteien von einer vereinfachten Organisation profitieren, geht dies auf Kosten der politischen Vielfalt. Dies birgt die Gefahr, dass innovative oder kritische Stimmen im demokratischen Diskurs verloren gehen.

In den kommenden Wochen wird sich zeigen, welche Parteien es schaffen, die hohen bürokratischen Anforderungen zu erfüllen. Es bleibt zu hoffen, dass der demokratische Wettbewerb nicht allein an Formalien scheitert.



Biographien und ErklärungenWer ist die Bundeswahlleiterin?

Die Bundeswahlleiterin überwacht die Durchführung der Bundestagswahlen und ist eine unabhängige Instanz. Sie ist zuständig für die Organisation, die Bekanntgabe der Wahlergebnisse und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. M

Was ist der Bundeswahlausschuss?

Der Bundeswahlausschuss entscheidet über die Zulassung von Parteien zur Bundestagswahl. Das Gremium besteht aus der Bundeswahlleiterin, acht von den Bundestagsparteien benannten Mitgliedern und zwei Richtern des Bundesverwaltungsgerichts. Ziel ist die Wahrung der Chancengleichheit.

Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP