Der Rechtsstreit um das Ruhegeld von Patricia Schlesinger, der ehemaligen Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB), könnte durch eine Mediation beigelegt werden. Vertreter des RBB signalisierten während eines Zivilprozesses am Landgericht Berlin ihre Bereitschaft, die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung zu prüfen. Schlesingers Anwälte hatten zuvor einem solchen Verfahren zugestimmt.
Das Streitobjekt: Ruhegeld und Schadenersatzforderungen
Kern
des Rechtsstreits sind monatliche Ruhegeldzahlungen in Höhe von 18.300
Euro, die der RBB nach Schlesingers Entlassung im Jahr 2022 verweigert.
Die 63-Jährige klagt auf die ihr vermeintlich zustehenden Zahlungen,
während der RBB eine Gegenklage eingereicht hat. Der Sender fordert
Schadenersatz für diverse Kosten, darunter Bewirtungskosten, Schäden am
Dienstwagen sowie die Vorbereitung eines nie realisierten Medienhauses.
Zudem verlangt der RBB die Rückzahlung von variablen Vergütungen in Höhe
von 1,69 Millionen Euro.
Schlesingers Anwälte schlugen während der Verhandlung einen Vergleich vor: Die Ex-Intendantin würde für 18 Monate auf Ruhegeld verzichten, was einem Betrag von etwa 300.000 Euro entspricht. Ab Juli 2024 solle das Ruhegeld jedoch rückwirkend ausgezahlt werden. Laut ihrer Anwälte sei Schlesinger auf die Zahlungen angewiesen, um die hohen Prozesskosten zu decken. Forderungen des RBB, wie die Rückzahlung der variablen Vergütungen, blieben in diesem Vorschlag unberücksichtigt.
Ein Rücktritt voller Kontroversen
Schlesinger
war im Sommer 2022 nach Vorwürfen der Verschwendung von Gebührengeldern
und fragwürdiger Amtsführung als ARD-Vorsitzende und RBB-Intendantin
zurückgetreten. Der RBB-Verwaltungsrat sprach daraufhin eine fristlose
Kündigung aus. Zu den Vorwürfen zählen unter anderem hohe private
Ausgaben über den Sender, aufwendige Dienstwagen und umstrittene
Planungen für ein digitales Medienhaus.
Wie geht es weiter?
Ob
es zu einer Mediation kommt, entscheidet der RBB-Verwaltungsrat in
einer der nächsten Sitzungen. Ein Verkündungstermin des Landgerichts
Berlin wurde noch nicht festgelegt. Der Fall bleibt offen, da die
Positionen der beiden Parteien weiterhin stark auseinanderliegen.
OZD / AFP
Kritischer Kommentar: Ruhegeld für Schlesinger – Ein fatales Signal?
Unverständnis für die Öffentlichkeit
Der
Rechtsstreit um Patricia Schlesinger ist mehr als nur eine juristische
Auseinandersetzung – er wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen
der öffentlich-rechtlichen Strukturen. Dass eine ehemalige Intendantin
trotz massiver Vorwürfe Ruhegeldzahlungen in dieser Höhe einfordert,
während der RBB um finanzielle Stabilität kämpft, ist für viele schwer
nachvollziehbar.
Eine Frage der Verantwortung
Die
Forderungen des RBB nach Schadenersatz zeigen, dass der Sender offenbar
noch viele ungeklärte Fragen zu Schlesingers Amtszeit hat. Solche
Summen und Vorwürfe belasten nicht nur das Ansehen des RBB, sondern auch
die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Systems insgesamt. Jede
Einigung, die Schlesinger finanzielle Vorteile einräumt, könnte als
Signal wahrgenommen werden, dass Fehlverhalten keine Konsequenzen hat.
Prognose: Ein teurer Präzedenzfall
Sollte
der RBB einer Einigung zustimmen, könnte dies weitere Debatten über die
Transparenz und Kontrolle im öffentlich-rechtlichen Rundfunk anstoßen.
Ein Abschluss des Falls könnte für beide Seiten teuer werden –
finanziell und reputationsbezogen.
Biographien und ErklärungenWer ist Patricia Schlesinger?
Patricia Schlesinger, geboren 1957, war von 2016 bis 2022 Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB). Vor ihrer Tätigkeit beim RBB arbeitete sie als Journalistin und war lange Jahre beim NDR tätig. Ihre Amtszeit endete abrupt nach Vorwürfen der Verschwendung von Gebührengeldern und Fehlverhalten.
Was ist der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB)?Der RBB ist eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt mit Sitz in Berlin und Potsdam. Der Sender versorgt Berlin und Brandenburg mit Fernseh- und Hörfunkprogrammen und ist Mitglied der ARD. Finanziert wird der RBB durch Rundfunkbeiträge, die von Haushalten und Unternehmen entrichtet werden.
Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP