Diese Ergebnisse wurden im 10. Familienbericht vorgestellt. Laut dem Bericht sind Alleinerziehende, insbesondere Mütter, häufig von Armut bedroht. Obwohl viele von ihnen erwerbstätig sind, sind sie oft auf zusätzliche Sozialleistungen angewiesen. Die Fokussierung auf die Sorgearbeit und die Reduzierung oder der Ausstieg aus der Erwerbstätigkeit stellen für sie ein erhebliches finanzielles Risiko dar. Das Armutsrisiko von alleinerziehenden Müttern ist etwa drei Mal so hoch wie das von Müttern in Paarbeziehungen.
Maßnahmen der Bundesregierung:
Bundesfamilienministerin Lisa Paus äußerte sich zu den Ergebnissen des Berichts
und hob hervor, wie wichtig die Unterstützung von Alleinerziehenden ist. Sie
betonte, dass die Bundesregierung die Leistungen für Familien erheblich erhöht
habe. Besonders die Kindergelderhöhung und der Kinderzuschlag kämen
Alleinerziehenden zugute. So wurde der Kinderzuschlag seit 2021 mehrfach
angehoben, von maximal 205 Euro auf derzeit 297 Euro pro Monat und Kind. Auch
das Kindergeld wurde zuletzt im Januar 2025 auf 255 Euro pro Monat erhöht. Paus
sprach sich zudem für eine gezielte Unterstützung von Alleinerziehenden aus,
beispielsweise durch eine Steuergutschrift.
Betreuung und Bildung:
Ein weiteres zentrales Thema des Berichts ist die Bedeutung einer verlässlichen
Kinderbetreuung für Alleinerziehende, um ökonomisch eigenständig zu bleiben.
Paus erklärte, dass gerade für diese Eltern eine verlässliche Betreuung in
Kindertagesstätten unerlässlich sei. Um eine hochwertige Betreuung sicherzustellen,
unterstützt die Bundesregierung die Länder mit insgesamt vier Milliarden Euro
im Rahmen des Kita-Qualitätsgesetzes, um Fachkräfte zu gewinnen und
Bildungsstandards anzugleichen.
Vielfalt von Familienformen:
Prof. Michaela Kreyenfeld, Vorsitzende der Familienberichtskommission, stellte
fest, dass die Vielfalt von Familien nach Trennung und Scheidung zugenommen
habe. Auch wenn das Wechselmodell in Deutschland mit etwa 5 bis 10 Prozent im
Vergleich zu anderen europäischen Ländern noch wenig verbreitet sei, werde die
Verantwortung für Erziehung und Betreuung heute zunehmend gemeinsam von beiden
Eltern getragen. Sie betonte, dass es wichtig sei, das Recht und die Politik an
diese veränderten Familienstrukturen anzupassen.
Zentrale Empfehlungen der Kommission:
Die Familienberichtskommission formulierte vier zentrale Ziele, die ihre
Handlungsempfehlungen anstreben:
Förderung der ökonomischen Eigenständigkeit: Die Kommission schlägt unter
anderem eine Reform des Elterngeldes vor, sowie den weiteren Ausbau der
Kindertagesbetreuung und eine stärkere Berücksichtigung von Sorgearbeit im
Arbeitsrecht.
Stärkung der gemeinsamen Elternverantwortung: Das Familienrecht sollte die
Vielfalt der Betreuungsmodelle anerkennen und diese gleichberechtigt regeln.
Berücksichtigung von Vulnerabilitäten: Alleinerziehende sind besonders häufig
von Armut betroffen. Die Kommission empfiehlt, Komplexitäten im Sozialrecht zu
verringern und den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Zusätzliche Kosten,
die durch die Betreuung in zwei Haushalten entstehen, sollten durch einen
pauschalierten Mehrbedarf berücksichtigt werden.
Anerkennung der Vielfalt von Familienformen: Die Kommission schlägt vor, die
Vielfalt von Familienformen adäquat zu erfassen und die Statistik sowie
Evaluationsforschung an die neuen Lebensrealitäten anzupassen.
Hintergrund des Familienberichts:
Die Bundesregierung ist vom Deutschen Bundestag beauftragt, mindestens alle
zwei Wahlperioden einen Bericht zur Lage der Familien in Deutschland
vorzulegen. Der 10. Familienbericht wurde im Januar 2023 von einer unabhängigen
Sachverständigenkommission erstellt, die unter anderem auf Daten des
Mikrozensus und sozialwissenschaftlicher Befragungen zurückgriff, um fundierte
Erkenntnisse zu gewinnen.
Der Bericht liefert wertvolle Informationen zur Unterstützung von
Alleinerziehenden und betont die Notwendigkeit einer an die aktuellen
Familienrealitäten angepassten Politik.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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